ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB
4.5
LENKEN
Den Daumenschalter am Fahrt-/Lenk-Bedienungshebel zum
Lenken nach rechts auf RECHTS und zum Lenken nach links auf
LINKS stellen.
4.6
ARBEITSKORB
DIE NIVEAUKORREKTURFUNKTION DES ARBEITSKORBS NUR FÜR
GERINGFÜGIGES NIVELLIEREN DES ARBEITSKORBS VERWENDEN. FEH-
LERHAFTE VERWENDUNG KÖNNTE BEWIRKEN, DASS SICH DIE LAST/
INSASSEN VERLAGERN ODER HERABFALLEN. ANDERNFALLS KANN ES ZU
SCHWEREN ODER TÖDLICHEN VERLETZUNGEN KOMMEN.
Einstellung des Plattformniveaus
Dieser Schalter wird in bestimmten Situationen, z. B. beim Her-
auf-/Herabfahren einer Neigung, zum Einstellen des Arbeits-
korbniveaus verwendet. Zum Nivellieren nach oben oder unten –
Den Plattform-/Nivellierschalter in die Stellung "Auf" oder "Ab"
bewegen und festhalten, bis die Plattform nivelliert ist.
Drehen des Arbeitskorbs
Zum Drehen des Arbeitskorbs nach links oder rechts die Rich-
tung mit Hilfe des Steuerschalters "Arbeitskorb drehen" auswäh-
len und ihn festhalten, bis die gewünschte Stellung erreicht ist.
4-8
WARNUNG
4.7
AUSLEGER
EINE ROTE NEIGUNGSWARNLEUCHTE AM BEDIENPULT LEUCHTET, WENN
DAS CHASSIS AUF EINER ÜBERMÄSSIGEN NEIGUNG STEHT. WENN DIESE
LEUCHTE AUFLEUCHTET, DEN AUSLEGER NICHT SCHWENKEN ODER
ÜBER DIE HORIZONTALE ANHEBEN.
DER NEIGUNGSALARM DARF NICHT ALS NIVEAUANZEIGE FÜR DAS CHAS-
SIS VERWENDET WERDEN. DER NEIGUNGSALARM ZEIGT AN, DASS DAS
CHASSIS AUF EINER ÜBERMÄSSIGEN NEIGUNG STEHT (3 GRAD ODER
MEHR BEI MASCHINEN MIT CE- UND AUSTRALISCHEN SPEZIFIKATIONEN,
5 GRAD ODER MEHR BEI MASCHINEN MIT ANSI-, CSA- UND JAPANISCHEN
SPEZIFIKATIONEN). DAS CHASSIS MUSS WAAGERECHT SEIN, BEVOR DER
AUSLEGER GESCHWENKT ODER ÜBER DIE HORIZONTALE ANGEHOBEN
WIRD ODER BEVOR MIT ANGEHOBENEM AUSLEGER GEFAHREN WIRD.
UM EIN UMKIPPEN ZU VERMEIDEN, WENN DIE ROTE NEIGUNGSWARN-
LEUCHTE LEUCHTET UND DER AUSLEGER ÜBER DIE HORIZONTALE ANGE-
HOBEN IST, DEN ARBEITSKORB AUF DEN ERDBODEN ABSENKEN. DANN
DIE MASCHINE SO AUFSTELLEN, DASS DAS CHASSIS WAAGERECHT IST,
BEVOR DER AUSLEGER ERNEUT ANGEHOBEN WIRD.
FAHREN MIT DEM AUSLEGER UNTER DER HORIZONTALEN IST AUF NEIGUN-
GEN UND BÖSCHUNGEN GESTATTET, DIE DEN ANGABEN IM ABSCHNITT
BETRIEBSSPEZIFIKATIONEN DIESES HANDBUCHS ENTSPRECHEN.
– JLG-Hubarbeitsbühne –
WARNUNG
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