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Minimale Sicherheitsabstände - JLG 600SC Betriebshandbuch Und Sicherheitshandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände
Spannungsbereich
(Phase zu Phase)
0 bis 50 kV
über 50 kV bis 200 kV
Über 200 kV bis 350 kV
Über 350 kV bis 500 kV
Über 500 kV bis 750 kV
Über 750 kV bis 1000 kV
HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-
ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.
• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil
der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und Ausrüs-
tung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit einer
Spannung von bis zu 50 000 Volt einhalten. Ein zusätzlicher
Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche 30 000 Volt
oder weniger erforderlich.
1-6
MINIMALER SICHERHEITSABSTAND,
Angaben in Meter (Feet)
3 (10)
5 (15)
6 (20)
8 (25)
11 (35)
14 (45)
– JLG-Hubarbeitsbühne –
• Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden, wenn
isolierende Abschrankungen angebracht werden, um die Berüh-
rung zu verhindern, und die Abschrankungen für die Spannung
der zu schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese Abschrankun-
gen sind nicht Bestandteil der Maschine (oder daran angebracht).
Der minimale Sicherheitsabstand verringert sich auf den Abstand
innerhalb des konstruktionsgemäßen Arbeitsbereichs der isolie-
renden Abschrankung. Dies wird durch eine geschulte Person
gemäß den Anforderungen des Arbeitgebers sowie örtlicher und
behördlicher Vorschriften für Arbeitsverfahren in der Nähe strom-
führender Anlagen bestimmt.
DIE MASCHINE ODER MITARBEITER NICHT IN DIE VERBOTSZONE BRINGEN. DAVON
AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRISCHEN TEILE UND LEITUNGEN STROMFÜHREND SIND,
WENN DAS GEGENTEIL NICHT BEKANNT IST.
GEFAHR
3123537

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660sjc

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