Europäische Union
Einige Geräte können sowohl in Wohngebieten/Haushalten als auch in einem gewerblichen Umfeld
benutzt werden.
Wohngebiete/Haushalte
Nach europäischer Gesetzgebung müssen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte vom Hausmüll
getrennt entsorgt werden.
Privathaushalte in EU-Mitgliedstaaten können ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte entgeltfrei
an den kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Informationen hierzu sind bei der Stadt oder
Gemeinde erhältlich.
In einigen Mitgliedstaaten ist der Händler, bei dem das neue Gerät gekauft wurde, verpflichtet, das
Altgerät entgeltfrei zurückzunehmen. Informationen hierzu sind vom Händler erhältlich.
Gewerbliches Umfeld
Nach europäischer Gesetzgebung müssen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nach
vereinbarten Verfahren entsorgt werden.
Vor der Entsorgung vom Händler oder von der Xerox-Vertretung Informationen über die Rücknahme
von Altgeräten einholen.
Wenn sich dieses Symbol auf dem Gerät befindet, darf das Gerät nicht mit dem
normalen Hausmüll entsorgt werden.
Wenn sich dieses Symbol auf dem Gerät befindet, muss das Gerät nach
vereinbarten nationalen Verfahren entsorgt werden.
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