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Luft-Abgas-Leitung - Buderus Logamax plus GB192i Planungsunterlage Für Den Fachmann

Leistungsbereich 2,5 kw bis 50 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Bauart B
sind
• Bäder und Toiletten ohne Außenfenster, die über Sam-
melschächte und Kanäle ohne Motorkraft entlüftet
werden
• Räume oder Wohnungen, aus denen Gebläse Luft ab-
saugen
Ausnahmen
– Die Aufstellräume haben ausreichende Öffnungen
ins Freie.
– Die Abgase werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 626 mit Hilfe von Gebläsen über Lüftungs- und
Abgasablagen abgeführt.
– Die in Abschnitt 8.2.2.3 der DVGW-TRGI 2008 auf-
geführten Maßnahmen werden eingehalten.
• Räume oder Nutzungseinheiten, in den Feuerstätten
(z. B. Kamine), die bestimmungsgemäß offen betrie-
ben werden können, aufgestellt sind
Ausnahmen
– Die Anforderungen in Abschnitt 9.2.1, erster Absatz
der DVGW-TRGI 2008 werden im Einzelfall erfüllt.
– Die Gas-Brennwertgeräte befinden sich in Räumen,
in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb
offener Kamine nicht gefährdet werden kann.
– Die offenen Feuerstätten haben eine eigene Ver-
brennungsluftzufuhr.
Bedingungen an Aufstellräume
Gasgeräte der Bauart B
23P
in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führen-
de Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm
2
Öffnungen von je 75 cm
strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten haben.
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung hin-
ausgehende Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm
lich.
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen Quer-
schnitt nicht vermindern.
Gasgeräte der Bauart B
33
Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das ge-
öffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt aufge-
stellt werden, wenn die ausreichende
Verbrennungsluftzufuhr und ordnungsgemäße Abgasab-
führung sichergestellt ist (Raumluftverbund nach DVGW-
TRGI 2008, Abschnitt 9.2.2).
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung 100 kW
Für den raumluftabhängigen Betrieb des Gas-Brennwert-
geräts Logamax plus GB192i(T) mit Nennwärme-
leistungen bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum
erforderlich.
Nicht zulässig in Aufenthaltsräumen von Menschen ist
gemäß DVGW-TRGI 2008 die Installation des Gas-Brenn-
wertgeräts Logamax plus GB192i(T) in Verbindung mit
den Bausätzen GA und GN (Geräteart B
nung B
)).
23
Der Aufstellraum muss Lüftungsöffnungen ins Freie mit
folgenden Querschnitten aufweisen
2
• 50 kW: 1 × 150 cm
•  50 kW: Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens
2
150 cm
zuzüglich 2 cm
samt-Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt be-
tragen.
Logamax plus GB192i, GB192iT, GBH192iT – 6720862178 (2016/04)
(alte Benennung B
) müssen
23
2
oder zwei
oder Leitungen ins Freie mit
2
erforder-
(bis max. 35 kW) dürfen in
(alte Benen-
23P
2
oder 2 × 75 cm
2
für jedes über 50 kW Ge-
Abgasanlagen für den raumluftabhängigen Betrieb
Möglich in Aufenthaltsräumen von Menschen ist je-
doch die Installation des Gas-Brennwertgeräts
Logamax plus GB192i(T) bis Kesselgröße 35 kW in
Verbindung mit dem Bausatz GA-X (Geräteart B
Geräteleistung der genannten Gas-Brennwertgeräte liegt
unter 35 kW und bei der Luft-Abgas-Führung mit Bausatz
GA-X können keine Abgase in den Aufstellraum gelangen,
weil die Abgasleitung im Aufstellraum verbrennungs-
luftumspült ist. Allerdings muss die ausreichende Ver-
brennungsluftzufuhr über einen
Verbrennungsluftverbund gemäß DVGW-TRGI 2008,
Abschnitt 9.2, sichergestellt sein.
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung  100 kW
Nach DVGW-TRGI 2008 ist für Gas-Feuerstätten mit einer
Gesamt-Nennwärmeleistung über 100 kW ein besonde-
rer Aufstellraum erforderlich. Die jeweiligen Landesfeue-
rungsverordnungen sind zu beachten.
Im Aufstellraum muss eine ins Freie führende Lüftungs-
öffnung vorhanden sein, deren Querschnitt 150 cm
2
züglich 2 cm
für jedes über 50 kW Gesamt-
Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt beträgt.
Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb
folgende Anforderungen erfüllen
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutzt
werden, außer
– Für die Einführung von Hausanschlüssen, ein-
schließlich der Absperr-, Regel- und Messeinrich-
tungen
– Für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige
Brennstoffe, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken
oder ortsfesten Verbrennungsmotoren
– Für die Lagerung von Brennstoffen
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen
Räumen, außer Öffnungen für Türen sein.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbst-
schließend sein.
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die Nennwär-
meleistung 50 kW nicht überschreiten. Ist dies der Fall,
müssen die baurechtlichen Anforderungen an Heizräume
erfüllt werden.
Außerhalb des Aufstellraums ist ein Notschalter gemäß
DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 8.1.4.2 zu installieren.
9.1.4

Luft-Abgas-Leitung

Buderus-Bausätze
Die Abgasleitung der Buderus-Bausätze besteht aus
Kunststoff. Sie wird installiert als komplettes Rohr-
system oder als Verbindungsstück zwischen dem Gas-
Brennwertgerät und einem feuchteunempfindlichen
Schornstein.
Nach DIN-EN 14471 werden die Abgasanlagen klassifi-
ziert. Die von Buderus systemzertifizierten Abgasanla-
gen entsprechen folgender Klassifikation :
• Systemzertifizierte Abgasanlagen 1
innen PP, außen Stahl, z. B. GA-K, GAF-K, DO
– EN 14471 T120 H1 o W 2 O00 E D L0
• Systemzertifizierte Abgasanlagen 2
innen PP, außen PP, z. B. DO-S
– EN 14471 T120 H1 o W 2 O00 I D L1
9
). Die
33
2
zu-
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