5.6 Zulässiger Vergütungsraum
Die für eine ausreichende Aushärtung und
Vergütung notwendigen Parameter (Licht
und Temperatur) werden nur innerhalb des
zulässigen Vergütungsraumes gewährleistet.
Der zulässige Vergütungsraum wird durch
den Vergütungsraumbegrenzer (70) definiert.
Die Arbeiten müssen innerhalb des zulässi-
gen Vergütungsraumes platziert werden.
Die notwendigen Parameter (Licht und Tem-
peratur) werden nur gewährleistet, wenn die
eingesetzten Gipsmodelle folgende Punkte
erfüllen:
– leichter als 400 Gramm
– Höhe kleiner als 70 Millimeter
– Durchmesser kleiner als 80 Millimeter
70
Zulässiger Vergütungsraum
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