SICHERHEITSFVORSCHRIFTEN
Die Sicherheitsausstattung des
Minisägewerks
!
WARNUNG!
Das Minisägewerk darf nicht
benutzt werden, wenn eine der
Sicherheits- oder Schutzvor-
richtungen fehlt, beschädigt
oder defekt ist.
Um Arbeitsunfällen mit dem Minisägewerk
vorzubeugen, ist dieses mit einer Reihe von
Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
ausgestattet, die im Rahmen der allgemeinen
Maschinen-beschreibung ausführlich
beschrieben werden. Siehe Seiten 14-15.
Auch die Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
erfordern regelmäßige Kontrolle und Wartung.
Die entsprechenden Maßnahmen und Intervalle
werden im Kapitel „Wartung" erläutert. Siehe
Seiten 30-44.
Sicherheit beim Umgang mit
Kraftstoff
!
WARNUNG!
Der Kraftstoff, mit dem das
Minisägewerk betrieben wird, hat
folgende gefährliche Eigen-
schaften. Die Flüssigkeit sowie
ihre Dämpfe
1. und die entstehenden Abgase
sind giftig.
2. können Hautreizungen her-
vorrufen.
3. sind sehr feuergefährlich.
Für den Kraftstoff, mit dem das Minisägewerk
betrieben wird, gelten besondere Sicherheits-
vorschriften. Diese werden im Kapitel „Umgang
mit Kraftstoff" auf den Seiten 23-24 beschrieben.
Personal
Für das Personal, das das Minisägewerk
anwenden soll, gilt folgendes:
1. Jeder Benutzer soll mit dem Inhalt des
Handbuchs gut vertraut sein.
2. Benutzer dürfen bei der Arbeit nicht unter
dem Einfluß von Alkohol oder Arzneimitteln
stehen oder müde sein.
3. Benutzer müssen volljährig sein.
Gefahrenbereich
Der Gefahrenbereich geht aus der Abbildung
hervor. Innerhalb dieses Gefahrenbereichs
dürfen sich keine Unbefugten aufhalten.
Der Bereich soll zudem von Gegenständen und
Fremdkörpern freigehalten werden, und der
Boden sollte gleichmäßig und eben sein, um zu
verhindern, daß der Anwender stolpert.
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– Deutsch
Sicherheit während des Betriebs
1. Kontrollieren, ob sämtliche Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen angebracht und
funktionstüchtig sind.
2. Kontrollieren, ob Kraftstoff verschüttet
worden ist, z. B. auf den Tank oder Boden.
3. Darauf achten, daß sich keine Unbefugtem in
den Gefahrenbereich begeben.
4. Die erforderlichen Anschläge und Einspann-
vorrichtungen zur Fixierung des Stammes
sind bestimmungsgemäß anzuwenden.
Siehe Seiten 27-29.
5. Die Bandführung so einstellen, daß sie so
nah wie möglich am Stamm liegt. Siehe Seite
27.
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