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My junior Sienna Instruktion Seite 10

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MY JUNIOR 3 JAHRE SORGLOS GARANTIE
GARANTIE FÜR DEN ERWERB VON NEUEN KINDERWAGEN & ZUBEHÖR VON MY JUNIOR
1. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, profitieren alle Verbraucher beim Kauf eines neuen My Junior Kinderwa-
gens oder Zubehör (im Folgenden als Produkt bezeichnet) von einer zwei jährigen gesetzlichen Gewährleistung und einer 1 Jährigen
freiwilligen Garantie.
2. Zusätzlich zu der in Punkt 1 erwähnten gesetzlichen Gewährleistung gewährt My Junior+ beim Kauf eines neuen My Junior Kin-
derwagens und My Junior Zubehörs (im Folgenden nur noch als Produkt bezeichnet) 3 Jahre „Sorglos" Garantie ab Kaufdatum. My
Junior garantiert, dass das erworbene Produkt frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist. Diese Bestimmungen gelten für alle
Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz und Russland gekauft werden.
3. Welche Mängel im Detail abgedeckt werden und welche nicht, können Sie der Tabelle unter Ziffer 11 entnehmen.
4. Die gesamte Laufzeit der Garantie beginnt parallel zur gesetzlichen Gewährleistung nach dem Kaufdatum mit Übergabe des Pro-
duktes durch einen qualifizierten My Junior Fachhändler. Der Beginn der Laufzeit ist das Kauf- bzw. Liefer-datum. Mit Übergabe des
Produktes hat der Garantienehmer unverzüglich das Produkt auf Mängel zu überprüfen und diese dem qualifizierten Fachhändler bei
Mangel unverzüglich mitzuteilen.
5. Voraussetzung für die Leistung aus dieser Garantie ist, dass ein Kaufnachweis mit Original‐Kaufdatum über den Erwerb von ein-
em qualifizierten My Junior Händler vorliegt, sowie – soweit verfügbar ‐ die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Garantiekarte.
My Junior gewährt keine Garantie, wenn das Produkt gebraucht oder von einem nicht autorisierten Wiederverkäufer erworben wurde.
6. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt (siehe Ziffer 11), kann My Junior nach eigener Wahl den Mangel selbst
beheben, durch einen qualifizierten Fachhändler oder Service Center beseitigen lassen (Nachbesserung) oder ein neues Produkt lie-
fern (Ersatz). Im Falle der Nachbesserung kann My Junior nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder Instand setzen
oder austauschen. Da My Junior sich das Recht vorbehält die Produktion eines Modells, eines Ersatzteils, einer Farbe, eines Stoffs
oder eines Accessoires einzustellen, ist es das Recht von My Junior dem Kunden während der Garantiezeit ein Produkt, ein Ersatzteil,
eine Farbe oder einen Stoff von mindestens vergleichbarer Qualität als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
7. Für die Abwicklung der unter Ziffer 6 genannten Rechte gilt Folgendes:
7.A. Ansprüche aus Garantie können ausschließlich bei qualifizierten My Junior Fachhändlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
sowie der Schweiz gelten gemacht werden. Wird das Produkt in einem anderen Gebiet als dem Gebiet des EWR und der Schweiz
ausgeliefert, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.
7.B. Ersetzte Teile werden Eigentum von My Junior.
7.C. Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird bis zum Ablauf der ursprünglichen
Garantiefrist des Produktes entsprechend Garantie geleistet. Dies gilt ebenso für ein Produkt, das nachgeliefert wurde. Eine Nach-
besserung oder ein Ersatz berechtigen somit nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
7.D. Wird das Produkt wegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, betriebsunfähig, ist der Garantienehmer verpflichtet mit
seinem qualifizierten My Junior Fachhändler unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Dieser entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten
an Ort & Stelle, in seiner Werkstatt oder bei My Junior durchgeführt werden müssen.
7.E. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind von der Garantie weder Ersatzansprüche, wie
z.B. die Stellung eines Leih‐Kinderwagens für die Dauer der Nachbesserungen, noch Schadensersatzansprüche umfasst.
7.F. Liefert My Junior aufgrund eines Garantieanspruchs ein neues Produkt, so kann My Junior+ vom Garantienehmer Rückgabe des
mangelhaften Produktes verlangen und eine angemessene Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen Produktes nach
Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Rücktritt gemäß §§ 346 ‐348 BGB verlangen. Diese Nutzungsge-
bühr wird proportional zur Nutzungszeit nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsperiode berechnet. Eine solche Nutzungsge-
bühr darf nur in Deutschland erhoben werden. Die Rücknahme des mangelhaften Produktes, sowie die Lieferung eines neuen Pro-
duktes erfolgt ausschließlich zum qualifizierten Fachhändler, bei dem der ursprüngliche Kauf getätigt wurde.
8. Schlägt die – unter Beachtung vorstehender Ziffer 6 geltend gemachte – Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht
beseitigt werden kann oder für den Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Garantienehmer
von My Junior+ausschließlich Lieferung eines mangelfreien Produktes verlangen. Ziffer 7f gilt entsprechend.
9. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass: ‐das Produkt unsachgemäß behandelt
oder überbeansprucht wurde (z.B. wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht beachtet worden ist) oder ‐ das Produkt zuvor vom Ga-
rantienehmer oder einem Dritten, der kein qualifizierter My Junior Händler ist, unsachgemäß instand gesetzt wurde, unsachgemäß
gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder ‐ dem Produkt Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller
nicht genehmigt hat oder das Produkt in einer von My Junior nicht genehmigten Art und Weise verändert worden ist oder ‐ das ver-
wendete Zubehör kein Original My Junior Zubehör war oder ‐ der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung
und Pflege des Produktes (siehe Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat.
10. Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. Ebenso Mängel (z.B. Rost, Kratzer, Korrosion), die durch
Fremdeinwirkung, äußere Umwelteinflüsse (z.B. Unfall, Hagel, Eis, Schnee, Überschwemmung, hohe Luftfeuchtigkeit, Tiere) oder
mangelnde Wartung und Pflege entstanden sind. Siehe hierzu auch Ziffer 11.
11. Die folgende Tabelle gibt detaillierte Einblicke in Mängel, die unter die „Sorglos" Garantie fallen. Hierbei wird differenziert nach
Hartwaren (z.B. Gestell, Räder, Feststellbremse etc.) und Stoffteile bzw. Zubehör (z.B. Reißverschluss, Druckknöpfe, Gurt etc.).
Ziffer 9 und 10 gilt entsprechend:

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