4. Allgemeine Sicherheitshinweise
Explosionsgefahr!
Der Betrieb in und/oder mit explosionsfähiger Atmosphäre ist
nur für entsprechend der RL 94/9/EG (Atex 95) gekennzeichnete
Geräte zulässig. Der Betreiber ist verpflichtet, die Einsatzfähig-
keit des Luftentfeuchters gemäß der RL 1999/92/EG (Atex 137)
zu prüfen!
Beeinträchtigung der Funktion und Beschädigung des
Gerätes!
Verletzungsgefahr und Sachschäden durch defekte Geräte!
Lebensgefahr durch Stromschlag!
A-2
Verletzungsgefahr!
5. Bestimmungsgemäße Verwendung
Luftentfeuchter dürfen nicht in Flüssigkeiten aufgestellt werden
bzw. keine Flüssigkeiten ansaugen (z.B. befüllte Tanks oder Wan-
nen, überflutete Flächen etc.).
6. Allgemeine Beschreibung
Betriebsanleitung – Luftentfeuchter TTR 200/300
DE