Gewährleistungsfrist
Kodak übernimmt die Gewährleistung dafür, daß die KODAK DC290 Digitale
Zoomkamera (mit Ausnahme der Batterien) ohne Störungen und Defekte
(sowohl am Material als auch bei der Verarbeitung) funktioniert, für ein Jahr ab
dem Tag des Erwerbs.
Ersatzleistungen im Rahmen der Gewährleistung
Diese Gewährleistung gilt für den geographischen Standort, an dem das Produkt
ursprünglich verkauft und erworben wurde.
Sollten während der Gewährleistungsfrist durch Material- oder Fertigungsfehler
verursachte Funktionsmängel des Geräts auftreten, so repariert oder ersetzt
Kodak das Gerät kostenlos. Die Entscheidung darüber liegt bei Kodak und es
gelten die im folgenden dargelegten Bedingungen und Einschränkungen. Dieser
Service schließt alle Arbeitsleistungen sowie alle erforderlichen Reparaturen
und/oder Ersatzteile ein.
Bei einer eventuell erforderlichen Reparatur dürfen instandgesetzte Teile oder
Teile verwendet werden, die instandgesetztes Material enthalten. Falls das
gesamte System ersetzt werden muß, kann es durch ein instandgesetztes System
ersetzt werden.
Ferner bietet Kodak während der Dauer der Gewährleistung telefonische
Unterstützung.
8 Garantie und
Sicherheits-
bestimmungen
8
103