Sicherheitshinweise
Anlagenbetreiber einweisen, dass
nachträgliche Änderungen an den bau-
lichen Gegebenheiten nicht zulässig
sind (z. B. Leitungsverlegung, Verklei-
dungen oder Trennwände).
Gefahr
Undichte oder verstopfte Abgas-
anlagen oder unzureichende
Zufuhr der Verbrennungsluft ver-
ursachen lebensbedrohliche
Vergiftungen durch Kohlenmo-
noxid im Abgas.
Ordnungsgemäße Funktion der
Abgasanlage sicherstellen. Öff-
nungen für Verbrennungsluftzu-
fuhr dürfen nicht verschließbar
sein.
Abluftgeräte
Bei Betrieb von Geräten mit Abluftfüh-
rung ins Freie (Dunstabzugshauben,
Abluftgeräte, Klimageräte) kann durch
die Absaugung ein Unterdruck entste-
hen. Bei gleichzeitigem Betrieb des
Heizkessels kann es zum Rückstrom
von Abgasen kommen.
(Fortsetzung)
Sicherheitshinweise
Gefahr
Gleichzeitiger Betrieb des Heiz-
kessels mit Geräten mit Abluft-
führung ins Freie kann durch
Rückstrom von Abgasen lebens-
bedrohende Vergiftungen zur
Folge haben.
Verriegelungsschaltung ein-
bauen oder durch geeignete
Maßnahmen für ausreichende
Zufuhr von Verbrennungsluft
sorgen.
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