Sicherheitsvorschriften
2.11. Besondere Gefahren
2.11.1. Einzugsgefahr von Kleidungsstücken durch den Planhobel
Sie können Schnittverletzungen bis hin zu Knochenbrüchen davontragen!
Enganliegende Kleidung tragen.
Keine Ringe oder Schmuck während der Arbeit tragen,
Gegebenenfalls Haarnetz tragen.
Planhobel vor und nach Gebrauch immer in den Einstellkasten zurückstellen.
Planhobel nur am Griff transportieren, nicht an den Stirnflächen berühren
Den Planhobel nur bei Gebrauch einschalten.
Bei zu hohem Hobeldruck besteht die Gefahr, daß der Planhobel beim Hobelvorgang verkantet!
Daher beim Hobelvorgang die Rohrenden nicht mehr als nötig gegen den Planhobel drücken.
2.11.2. Verbrennungsgefahr Heizelement, Einstellkasten und Schweißstelle
Sie können sich Körperteile verbrennen, brennbare Materialien können entzündet werden!
Das Heizelement wird über 250°C heiß!
Heizelementfläche nicht berühren.
Das Heizelement nicht unbeaufsichtigt lassen.
Genügend Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten.
Sicherheitshandschuhe tragen.
Heizelement vor und nach Gebrauch immer in den Einstellkasten zurückstellen.
Heizelement nur am Griff transportieren.
2.11.3. Gefahr des Stolperns über Hydraulik- und Elektroleitungen
Dafür sorgen, daß keine Personen über die Leitungen steigen müssen.
Leitungen günstig verlegen, so daß die Gefahr minimiert wird.
2.11.4. Quetschgefahr an den Spannwerkzeugen und an den Führungsleisten
Es kann zu erheblichen Quetschverletzungen kommen: Zum einen zwischen den inneren
Spannwerkzeugen, zum anderen zwischen dem äußeren Spannwerkzeug und dem Ende
der Führungsleiste.
Nicht zwischen die eingespannten Rohrenden greifen oder Fuß dazwischen bringen.
Bei noch nicht eingespannten Rohren nicht zwischen die inneren Klemmen greifen oder treten.
Auf- und zufahrenden Schlitten nicht behindern.
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 6100
Kapitel 2
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