oder nicht. Laut Bundesgesetz dürfen Hörsysteme nur an Personen verkauft
werden, die von einem zugelassenen Arzt ärztlich untersucht wurden.
Kinder mit Hörverlust
• Ein Kind mit Hörverlust sollte nicht nur von einem Arzt untersucht werden, sondern
zwecks Evaluation und Rehabilitation auch an einen Audiologen überwiesen
werden, da ein Hörverlust Probleme bei der Sprachentwicklung sowie bei der
schulischen und der sozialen Entwicklung nach sich ziehen kann. Ein Audiologe ist
aufgrund seiner Ausbildung und seiner Erfahrung qualifiziert, die Evaluation und
Rehabilitation eines Kindes mit Hörverlust zu unterstützen.
• Das Bundesgesetz erlaubt es einem umfassend aufgeklärten Erwachsenen, eine
Verzichtserklärung zu unterschreiben, um aus religiösen Überzeugungen oder
Gewissensgründen, die mit dem Aufsuchen eines Arztes unvereinbar sind, eine
medizinischen Untersuchung abzulehnen. Die Ausübung dieses Rechts ist nicht
im Interesse Ihres Kindes. Von der Ausübung dieses Rechts wird daher dringend
abgeraten.
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