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Entsorgung Des Ofens; Garantie; Dauer; Garantiebedingungen - Ekoflam ZVB 20 Handbuch

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ZVB 15/20/24/32

8. Entsorgung des Ofens

Der Ofenkern, die Verkleidung, der Vorratsbehälter,
die Dosierungsschnecke und der Brennraum mit Bren-
nerschale bestehen aus dem Wertstoff Metall und sollte
nach Ende der Ofen-Lebensdauer der Wiederverwertung
zugeführt werden.
Ebenso wertvoll sind das bei der Elektroinstallation ver-
wendete Kupfer und Edelmetalle der Platine.
Das Glas der Frontscheibe, die Glaswolle der Isolation
und eventuelle Plastikbruchteile sollten entsprechend den
lokalen Vorschriften mülltechnisch getrennt und sachge-
recht entsorgt werden.
Im Schneckengetriebe befindet sich eine geringe Men-
ge Öl, welches sachgerecht entsorgt werden sollte, der
Metall-Anteil kann der Wiederverwertung zugeführt wer-
den. Kondesatoren und stark verrußte Ofenanteile gehö-
ren in den Sondermüll.

9. Garantie

9. 1 Dauer

Auf den Ofen-Korpus wird drei Jahre, auf elektrische
Komponenten wie Steuerung, Motor, Ventilator und Zünd-
mechanismus wird 2 Jahre Garantie gewährt.

9.2. Garantiebedingungen

Die Erstinbetriebnahme muss von einer qualifizierten
Person durchgeführt worden sein und der Ofen gemäß in
diesem Handbuch beschriebenen Anleitung und Hinwei-
sen betrieben und gewartet worden sein. Die Pelletsqua-
lität muss den im Handbuch genannten geltenden Stan-
dards entsprechen.
Im Falle einer nachweisbaren unsachgemäßen Hand-
habung oder Installation übernimmt der Hersteller keine
Garantie, eben sowenig kann er für Schäden durch Was-
ser, Feuer, Blitzschlag, oder Überspannung verantwortlich
gemacht werden.
HANDBUCH

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Diese Anleitung auch für:

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