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Konica Minolta magicolor 7460CK Bedienungsanleitung Seite 24

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Einleitung
8. Bei Marken muss, in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis, der Na-
men des Markeninhabers genannt werden. Marken dürfen ausschließlich
dazu verwendet werden, mit Hilfe der Software erstellte Druckwerke zu
kennzeichnen. Durch diese Verwendung einer Marke erlangen Sie keinen
Rechtsanspruch auf das Eigentum an dieser Marke.
9. Vermietung, Verpachtung, Unterlizenzierung, Verleih oder Übertragung
von Softwareversionen oder -kopien, die der Lizenznehmer nicht verwen-
det, oder von Software auf nicht verwendeten Medien ist untersagt. Aus-
genommen hiervon ist die oben beschriebene vollständige Übertragung
der Software und Dokumentation.
10. Konica Minolta UND DEREN LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE
HAFTUNG FÜR WIE AUCH IMMER ENTSTANDENEN SCHADEN ODER
FOLGESCHADEN. DIES BETRIFFT AUCH GEWINNEINBUSSEN UND
DATENVERLUSTE, SELBST WENN DIE Konica Minolta AUF EINEN SOL-
CHEN MÖGLICHEN SCHADEN HINGEWIESEN WURDE. FORDERUN-
GEN DRITTER SIND EBENFALLS AUSGESCHLOSSEN. Konica Minolta
UND DEREN LIZENZGEBER SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICH
ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE
SOFTWARE AUS. DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE STILL-
SCHWEIGENDE GARANTIE ZUR MARKTGÄNGIGKEIT, FÜR DIE EIG-
NUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND FÜR DEN
RECHTSANSPRUCH UND DIE URHEBERRECHTE DRITTER. IN EINI-
GEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG
VON ZUFÄLLIGEN; FOLGE- ODER SPEZIALSCHÄDEN NICHT ZULÄS-
SIG. DAHER HABEN DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN
MÖGLICHERWEISE KEINE GELTUNG FÜR SIE.
11. Hinweis für Endbenutzer, die für US-amerikanische Behörden tätig sind:
Die Software ist eine Handelsware ("Commercial Item") im Sinne von
48 C.F.R.2.101, bestehend aus kommerzieller Computer-Software
("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle
Computer-Software ("Commercial Computer Software Documentation")
im Sinne von 48 C.F.R. 12.212. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212
und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis einschließlich 227.7202-4 erwerben
US-amerikanische Regierungsendbenutzer nur die in den hier aufgeführ-
ten Vertragsbedingungen und Konditionen ausdrücklich genannten Li-
zenzrechte.
12. Sie verpflichten sich, die Software in keiner, gegen geltende Ausfuhrge-
setze und -bestimmungen eines betroffenen Landes verstoßenden Form
zu exportieren.
magicolor 7460CK
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