3.1
ALLGEMEINES
DER HERSTELLER HAT KEINE DIREKTE KONTROLLE ÜBER DIE MASCHINENNUTZUNG UND -
BEDIENUNG. MASCHINENHALTER UND -BEDIENER SIND FÜR DIE EINHALTUNG VOR-
SCHRIFTSMÄSSIGER SICHERHEITSPRAKTIKEN VERANTWORTLICH.
Dieser Abschnitt enthält die erforderlichen Informationen zum Ver-
ständnis der Steuerfunktionen.
3.2
BEDIENELEMENTE UND KONTROLLLEUCHTEN
HINWEIS: Alle Maschinen sind mit Bedienpulten ausgestattet, die Sym-
bole zur Kennzeichnung der Steuerfunktionen verwenden.
Diese Symbole und die entsprechenden Funktionen sind bei
ANSI-Maschinen aus dem auf der Bedienpultschutzvorrichtung
vor dem Bedienpult oder bei den Boden-Bedienelementen
befindlichen Aufkleber ersichtlich.
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ABSCHNITT 3. BEDIENELEMENTE UND ANZEIGEN DER MASCHINE
– JLG-Hubarbeitsbühne –
ABSCHNITT 3 – BEDIENELEMENTE UND ANZEIGEN DER MASCHINE
HINWEIS: Auf der Anzeigetafel weisen verschiedene Warnsymbole auf
verschiedene Betriebssituationen hin, die auftreten können.
Die Bedeutung dieser Symbole wird nachfolgend erläutert.
Macht auf eine möglicherweise gefährliche Situation auf-
merksam, die, wenn sie nicht behoben wird, zu schweren
oder tödlichen Verletzungen führen könnte. Diese Kon-
trollleuchte ist rot.
Macht auf eine abnormale Betriebsbedingung aufmerk-
sam, die, wenn sie nicht behoben wird, zur Unterbre-
chung des Maschinenbetriebs oder Schäden führen
kann. Diese Kontrollleuchte ist gelb.
Gibt wichtige Informationen über die Betriebsbedingung
an, d. h. Verfahren, die für den sicheren Betrieb wesentlich
sind. Diese Kontrollleuchte ist grün, ausgenommen die
Tragfähigkeits-Kontrollleuchte, die je nach Arbeitskorb-
stellung grün oder gelb sein kann.
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