Grundlegende Sicherheitshinweise
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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
Das Personal für Installation, Inbetriebnahme, Diagnose und Wartung muss folgende
Bedingungen erfüllen:
‣
Ausgebildetes Fachpersonal: Verfügt über Qualifikation, die dieser Funktion und Tätig-
keit entspricht.
‣
Vom Anlagenbetreiber autorisiert.
‣
Mit den nationalen Vorschriften vertraut.
‣
Vor Arbeitsbeginn: Anweisungen in Anleitung und Zusatzdokumentation sowie Zertifi-
kate (je nach Anwendung) lesen und verstehen.
‣
Anweisungen und Rahmenbedingungen befolgen.
Das Bedienpersonal muss folgende Bedingungen erfüllen:
‣
Entsprechend den Aufgabenanforderungen vom Anlagenbetreiber eingewiesen und
autorisiert.
‣
Anweisungen in dieser Anleitung befolgen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Anwendungsbereich und Messstoffe
Das in dieser Anleitung beschriebene Messgerät ist nur für die Durchflussmessung von
Flüssigkeiten bestimmt, die eine Mindestleitfähigkeit von 5 µS/cm aufweisen.
Je nach bestellter Ausführung kann das Messgerät auch potenziell explosionsgefährliche,
entzündliche, giftige und brandfördernde Messstoffe messen.
Messgeräte zum Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich, in hygienischen Anwendun-
gen oder bei erhöhten Risiken durch Prozessdruck sind auf dem Typenschild speziell
gekennzeichnet.
Um den einwandfreien Zustand des Messgeräts für die Betriebszeit zu gewährleisten:
‣
Spezifizierten Druck- und Temperaturbereich einhalten.
‣
Messgerät nur unter Einhaltung der Daten auf dem Typenschild und der in Anleitung
und Zusatzdokumentation aufgelisteten Rahmenbedingungen einsetzen.
‣
Anhand des Typenschildes überprüfen, ob das bestellte Gerät für den vorgesehenen
Gebrauch im zulassungsrelevanten Bereich eingesetzt werden kann (z.B. Explosions-
schutz, Druckgerätesicherheit).
‣
Messgerät nur für Messstoffe einsetzen, gegen welche die prozessberührenden Materi-
alien hinreichend beständig sind.
‣
Wenn die Umgebungstemperatur des Messgeräts außerhalb der atmosphärischen
Temperatur liegt, dann müssen die relevanten Randbedingungen gemäß der zugehöri-
gen Gerätedokumentation → 8 zwingend beachtet werden.
‣
Messgerät dauerhaft vor Korrosion durch Umwelteinflüsse schützen.
Optional ist das Messgerät nach OIML R49: 2006 geprüft und besitzt eine EG-Bau-
musterprüfbescheinigung nach Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) für den
gesetzlich messtechnisch kontrollierten Einsatz ("Eichpflichtiger Verkehr") für Kalt-
wasser (Annex MI-001).
Die zugelassene Messstofftemperatur beträgt in diesen Anwendungen
0 ... +50 °C (+32 ... +122 °F).
Fehlgebrauch
Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung kann die Sicherheit beeinträchtigen.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen.
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