2.3
Organisatorische Maßnahmen
2.4
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Fehlerhafte Sicherheitseinrichtungen
2.5
Informelle Sicherheitsmaßnahmen
UR BAG0047.0 01.07
Der Betreiber muss die erforderlichen persönlichen
Schutzausrüstungen bereitstellen, wie z.B.:
•
Schutzbrille
•
Sicherheitsschuhe
•
Schutzanzug
•
Hautschutzmittel, etc.
Die Betriebsanleitung
•
immer am Einsatzort der Maschine aufbewahren!
•
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei
zugänglich sein!
Überprüfen Sie regelmäßig alle vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen!
Vor jeder Inbetriebnahme der Maschine müssen alle Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.
Alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen regelmäßig prüfen.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
können zu gefährlichen Situationen führen.
Berücksichtigen Sie neben allen Sicherheitshinweisen in dieser Be-
triebsanleitung die allgemeingültigen, nationalen Regelungen zur
Unfallverhütung und zum Umweltschutz.
Beachten Sie beim Verkehr auf öffentlichen Straßen und Wegen die
gesetzlichen Straßenverkehrsvorschriften.
Allgemeine Sicherheitshinweise
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