A373-10-882 Issue T
1.2
Auswirkungen der ATEX-Richtlinie
Dieses Gerät wurde im Einklang mit den Anforderungen an Geräte der Gruppe II, Kategorie 3 der Direktive
94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 23. März 1994 zur Angleichung der Gesetze der
Mitgliedstaaten zu Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in potenziell zündfähiger Atmosphäre
entwickelt. (ATEX-Direktive)
Die ATEX-Kategorie 3 gilt im Hinblick auf im Gerät befindliche potenzielle Zündquellen. Für potenzielle
Zündquellen außerhalb des Geräts wurde keine ATEX-Kategorie zugewiesen, da das Gerät nicht zur
Verwendung in einer externen potenziell zündfähigen Atmosphäre konzipiert ist. Während des normalen
Betriebs gibt es keine potentiellen Zündquellen innerhalb der Pumpe. Bei selten vorkommenden
Fehlfunktionen, die in der Richtlinie definiert werden, können jedoch potentielle Zündquellen entstehen.
Dementsprechend muss, auch wenn die Pumpe zur Förderung von zündfähigen Stoffen und Gemischen
entwickelt wurde, sichergestellt werden, dass diese Stoffe und Gemische unter allen normalen und in
angemessenem Rahmen vorhersehbaren Bedingungen ihre Explosionsgrenze nicht erreichen. Kategorie 3 gilt
als geeignet für die Vermeidung von Entzündungen in seltenen Fällen von Fehlfunktionen, in denen
entflammbare Materialien oder Mischungen durch die Pumpe geleitet werden können, während sie sich
innerhalb ihrer zündfähigen Grenzwerte befinden.
Wenn im System zündfähige oder pyrophore Stoffe vorliegen, muss Folgendes gewährleistet sein:
Es darf keine Luft ins System eindringen.
Das System muss dicht sein.
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