Bedienungsanleitung blueMatic EAV
Zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung:
•
sind die hierzu nötigen Informationen und Instruktionen an die betreffenden Per-
sonen weiterzugeben,
1
•
ist die Montage von Beschlägen, Schließmitteln und Zubehör von fachkundigen
Personen nach den jeweiligen Einbauanweisungen durchzuführen. Mitgeltende
DIN-Normen sind dabei zu beachten.
2
Die bestimmungsgemäße Verwendung ist gegeben, wenn die Winkhaus Beschläge:
•
gemäß ihrer Aufgabendefinition und Einbauvorgaben eingesetzt werden,
3
•
nicht bestimmungswidrig gebraucht werden,
•
regelmäßig nach den Wartungs- und Pflegeanweisungen behandelt werden,
mindestens 1 x jährlich ölen bzw. definierte Gleitstellen (wie z. B. Fallenschräge,
4
Automatik-Taststifte ...) bei Bedarf öfter,
•
nicht über die Anzeichen Ihrer Verschleißgrenze hinweg benutzt werden,
•
bei Störungen durch fachkundige Personen repariert werden.
5
Für Personen- oder Sachschäden als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Bedie-
nung oder Nutzung haftet der Lieferer/Hersteller nicht.
6
1.3
Bestimmungswidrige Verwendung
7
Das Verriegelungssystem ist nicht dazu ausgelegt, Formänderungen und Verände-
rungen des Dichtschlusses in Folge von Temperaturunterschieden oder Bauwerks-
veränderungen aufzunehmen.
8
Türen für Feuchträume und für den Einsatz in Umgebungen mit aggressiven korrosi-
onsfördernden Luftinhalten erfordern Sonderbeschläge.
Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung - von Ver-
schlusssystemen liegt insbesondere vor, wenn:
•
die Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beachtet werden;
•
durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemäßen Ge-
genständen in den Öffnungsbereich, das Verschlusssystem oder in das Schließ-
blech der einwandfreie Gebrauch verhindert wird;
Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG · Berkeser Str. 6 · D-98617 Meiningen · www.winkhaus.de
Technische Änderungen vorbehalten
6
Print-no. 244 565 2
11/2010