1.5. Hinweis auf besondere Gefahrenarten
1.5.1. Gefahren für den Bediener durch die Maschine
1.5.2. Elektrische Energie
1.5.3. Staub
1.5.4. Lärm
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Arbeiten an der Steintrennsäge sowie das Umsetzen mit rotierendem Sägeblatt sind verboten.
Der Elektromotor der Steintrennsäge darf nur zum bestimmungsgemäßen Trennen in Betrieb
genommen werden.
Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden! Bei Störungen muss die
Steintrennsäge sofort abgeschaltet werden! Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüftem und
qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose
Verbindungen bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von
anderen Personen nicht Inbetrieb genommen, wird muss die Maschine gekennzeichnet werden.
Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten!
Um die Staubbildung während dem Trennen zu unterbinden, muss das Sägeblatt mit Wasser
geschmiert werden. Der Trockenschnitt ist verboten und beschädigt das Sägeblatt.
siehe Kapitel 2.4 Schallleistungspegel der Maschine