7.7.3
Luft-/Abgasführung C
• Bei bauseitiger Eindeckung müssen die Mindestab-
standsmaße nach TRGI eingehalten werden.
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung
des Abgaszubehörs und Dachfläche, da die Nennwär-
meleistung der genannten Buderus Gas-Absorptions-
wärmepumpen unter 50 kW liegt.
• Die Mündung des Abgaszubehöres muss Dachaufbau-
ten, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile
aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Beda-
chungen, um mindestens 1 m überragen oder von ih-
nen mindestens 1,5 m entfernt sein.
7.7.4
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Ab-
gasführungen bis 4 m Länge ist eine Prüföffnung aus-
reichend.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/
Verbindungsstücken ist mindestens eine Prüföffnung
vorzusehen. Der maximale Abstand zwischen den
Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen sind an
Umlenkungen größer 45 ° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke ge-
nügt insgesamt eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung
nicht länger als 2 m ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt
höchstens 0,3 m vom senkrechten Teil entfernt be-
findet
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföff-
nung nicht mehr als zwei Umlenkungen befinden.
• Gegebenenfalls ist eine weitere Prüföffnung in der
Nähe der Feuerstätte erforderlich, wenn Kehrrück-
stände nicht in die Feuerstätte gelangen dürfen.
7.8
Getrenntrohranschluss mit Grund-
zubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Geräten
ist mit Abgaszubehör „GAL-K" möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr
Ø 80 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 59 auf Seite 75.
7.9
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der
Fassade mit Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör „GAF-K" kann zwischen der Verbren-
nungsluftansaugung und der Doppelsteckmuffe bzw.
dem „Mündungsabschluss" an jeder Stelle mit den Ab-
gaszubehören „Konzentrisches Rohr", „Konzentrischer
Bogen" (15 ° - 87 °) erweitert werden, wenn deren Ver-
brennungsluftrohr umgesteckt wird. Es kann auch das
Abgaszubehör „Prüföffnung" eingesetzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 59 auf Seite 75.
Logatherm GWPS/W – 6 720 802 638 (2017/07)
über Dach
33
7.10
Abgasleitung im Schacht
7.10.1
Prüföffnungen
Gemäß DIN 18160-1 und DIN 18160-5 müssen Abgasan-
lagen für raumluftabhängigen Betrieb leicht und sicher
zu überprüfen und ggf. zu reinigen sein. Hierzu sind Prüf-
öffnungen einzuplanen (
Bei der Anordnung der Prüföffnungen (Rei-
nigungsöffnungen) ist außer den Anforde-
rungen entsprechend DIN 18160-5 auch die
jeweilige Landesbauordnung einzuhalten.
Hierzu empfehlen wir eine Rücksprache mit
dem zuständigen BSM.
Prüföffnungen für die Bausätze DO und LAS-K
Bei ausreichendem Montageplatz ist eine Prüföffnung
vorzusehen. Reicht der Montageplatz nicht aus, kann bei
Baulängen unter 4 m nach Rücksprache mit dem BSM
auf die Prüföffnung verzichtet werden. In diesem Fall
sind die Messöffnungen am Anschlussstück ausrei-
chend. Die Gebrauchsfähigkeit der Abgasanlage ist mit
Messungen nachweisbar. Über die Messöffnungen am
Anschlussstück kann auch ein Endoskop zur visuellen
Überprüfung verwendet werden.
Ist keine Prüföffnung vorhanden, muss bei
einer erforderlichen Reinigung die Abgasan-
lage mit erhöhtem Aufwand demontiert wer-
den.
Anordnung der unteren Prüföffnung
• Beim Anschluss der Gas-Absorptionswärmepumpen
GWPS-41 und GWPW-41 an eine Abgasleitung ist eine
untere Prüföffnung anzuordnen
– im senkrechten Teil der Abgasleitung direkt ober-
halb der Abgasumlenkung,
– an der Stirnseite im geraden, waagerechten Ab-
schnitt der Abgasleitung höchstens 1 m von der
Umlenkung in den senkrechten Abschnitt entfernt,
sofern sich dazwischen keine Umlenkung befindet
(
Bild 48) oder
– seitlich im waagerechten Abschnitt der Abgaslei-
tung höchstens 30 cm von der Umlenkung in den
senkrechten Abschnitt entfernt (
• Beim Anschluss der Gas-Absorptionswärmepumpe an
eine feuchteunempfindliche Abgasanlage (LAS) ist die
untere Prüföffnung unterhalb des untersten Anschlus-
ses an der Sohle des senkrechten Abschnitts der FU-
Abgasanlage (LAS) anzuordnen.
• Vor der unteren Prüföffnung ist eine Standfläche von
mindestens 1 m × 1 m nach DIN 18160-5 vorzusehen.
7
Abgasführung
Bild 48 und Bild 49).
Bild 49).
65