Sicherheitsvorschriften, Warnhinweise
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen beim
Umgang mit Pflanzenschutzgeräten
Diese Gebrauchsanweisung zum Motorsprühgerät, die
Gebrauchsanweisung zur Regeleinheit, die
Gebrauchsanweisung zur Hochdruckpumpe sowie die
Gebrauchsanweisung der Pflanzenschutzmittel-
Hersteller sorgfältig durchlesen!
Allgemein
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Pflanzenschutzarbeiten dürfen nur von
zuverlässigen, fachlich, körperlich und geistig
geeigneten Personen mit einwandfreiem
Gesundheitszustand ausgeführt werden.
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Personen, die wiederholt und in größerem
Umfang Pflanzenschutzmittel ausbringen, sollten
sich regelmäßig einer ärztlichen Kontrolle
unterziehen.
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Während des gesamten Umgangs mit
Pflanzenschutzmitteln (Ansetzen, Ausbringen,
Reinigen des Gerätes) darf nicht gegessen,
getrunken, geraucht oder geschnupft werden.
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Der Genuss von Alkohol ist vor, während oder
unmittelbar nach der Arbeit verboten!
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Motorisierte Pflanzenschutzgeräte dürfen z.B. in
Gewächshäusern nur dann eingesetzt werden,
wenn für ausreichende Be- bzw. Entlüftung
gesorgt ist. Die behandelten Gewächshäuser sind
zu kennzeichnen. Ein Wiederbetreten ist erst nach
gründlicher Lüftung zu empfehlen.
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Pflanzenschutzarbeiten sollten möglichst in den
frühen Morgen- oder Abendstunden erfolgen.
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Bei starker Sonneneinstrahlung und bei
Temperaturen über 25° C darf keine Behandlung
erfolgen.
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auftretende Thermik kann unkontrollierte
Wirkstoffverwehungen zur Folge haben:
o Bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten
über 5 m/ sec (Blätter und dünne Zweige
bewegen sich) ist eine Behandlung zu
unterlassen.
o Bei 3 m/sec Windgeschwindigkeit (Blätter
säuseln) sind zusätzliche Maßnahmen zur
Abdriftvermeidung, z.B. großtropfiger
zerstäuben, langsamer fahren, Windrichtung
beachten, zu ergreifen.
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Pflanzenschutzmaßnahmen sind nur zu treffen,
wenn keine schädlichen Auswirkungen auf
Mensch, Tier und Naturhaushalt zu befürchten
sind.
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Beim Einsatz von Pflanzenschutzgeräten und beim
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aller Art, sind
die vom Mittelhersteller geforderten
Sicherheitsmaßnahmen, sowie die persönlichen
Schutzmaßnahmen für den Anwender gesondert
zu beachten.
•
Wird ein Pflanzenschutzmittel in einer Kultur
eingesetzt, für die es nach Gebrauchsanweisung
nicht vorgesehen ist, hat der Anwender alle
Schäden selbst zu tragen. Treten hiermit
überhöhte Rückstände in Nahrungsmitteln auf, hat
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er mit Strafen und Schadensersatzansprüchen zu
rechnen.
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Pflanzenschutzmittel dürfen in der Bundesrepublik
Deutschland nur ausgebracht werden wenn sie die
Zulassung von der Biologischen Bundesanstalt
für Land- und Forstwirtschaft (BBA) erhalten
haben. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
erfolgt im Einvernehmen mit dem
Bundesgesundheitsamt und dem
Umweltbundesamt. Als Zeichen der amtlichen
Zulassung wird ein Pflanzenschutzmittel mit einer
Zulassungsnummer (siehe Abbildung) versehen
und durch ein Dreieck mit Ährenschlange
gekennzeichnet.
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Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
bedeutet, dass bei sachgemäßer Anwendung keine
schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und
Grundwasser zu befürchten sind.
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Die Zulassung bedeutet außerdem, dass nach dem
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse das
Mittel auch keine unvertretbaren Auswirkungen
auf den Naturhaushalt mit sich bringt.
Hinweis:
Zum Zeitpunkt der Herstellung des Gerätes sind keine
schädlichen Einwirkungen von BBA- zugelassenen
Pflanzenschutzmitteln auf die Werkstoffe bekannt.
Befüllen
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Beim Befüllen des Gerätes ist stets der im Gerät
eingesetzter Siebtrichter zu verwenden und der
Befüllvorgang während der gesamten Dauer zu
beaufsichtigen.
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direkte Verbindung zwischen Füllschlauch und
Behälterinhalt ist zu verhindern.
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Das Spritzmittel darf nicht durch Rücksog in das
Wasserleitungsnetz gelangen.
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Beim Befüllen mit Spritzmittel ist darauf zu
achten, dass Umwelt, Naturhaushalt und
Wasserleitungsnetz nicht mit Spritzmittel in
Berührung kommt.
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Ein Überlaufen des Behälters, Verunreinigungen
von öffentlichen Gewässern, Regen- und
Abwasserkanälen sind zu vermeiden.