Bei Schäden umgehende
Schadensmeldung an:
•
Transportführer
•
®
Brabender
GmbH & Co. KG
Elatest
5.3 Prüfung des Lieferumfangs
1
Der Betreiber muss die Vollständigkeit des Lieferumfangs
zeitnah zur Anlieferung an den Bestimmungsort durch Vergleich
mit den Frachtdokumenten prüfen.
2
Abweichungen
unverzüglich in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Der Betreiber kann für ihn kostenfreie Nachlieferungen
dann nicht verlangen, wenn er die Feststellung der
Vollständigkeit des Lieferumfangs pflichtwidrig unterlässt
oder verspätet durchführt.
5.4 Überprüfung und Meldung von Schäden
1
Der Betreiber muss bei Anlieferung die Transportverpackung
auf äußere Beschädigungen untersuchen.
2
Sofort nach Auspacken und Prüfung des Lieferumfangs muss
der Betreiber das Brabender
Beschädigung hin untersuchen.
3
Werden
Schäden
unverzüglich unterrichtet werden.
4
Eine Kopie der Transportschadensmeldung mit Angabe von Ort und
Datum der Schadensfeststellung muss unverzüglich an die
®
Brabender
GmbH & Co. KG geschickt werden.
Sofern vereinbart ist, dass das Transportrisiko vom
Käufer oder Empfänger getragen wird, sind ggf. vom
Käufer oder Empfänger die einschlägigen Bestimmungen
des Transportversicherers zu beachten.
Erforderlichenfalls muss dem vom Anspruchsgegner
bestellten Havarie-Kommissar Gelegenheit gegeben
werden, die Sendung/das Brabender
WARNUNG
Verletzungsgefahr, Sachgefahr durch beschädigtes Gerät!
Ein beschädigtes Gerät unter keinen Umständen montieren
oder betreiben!
5
TRANSPORT UND LAGERUNG
müssen
der
Brabender
®
-Gerät selbst auf Anzeichen von
festgestellt,
muss
®
GmbH & Co. KG
der
Transportführer
®
-Gerät zu inspizieren.
25