Aufbau- und Bedienungsanleitung
Dauerbrandofen HARK 17 N und NH
Die Aufbau- und Bedienungsanleitung ist vor Beginn aller
Arbeiten aufmerksam zu lesen und zu beachten. Nichtbeachtung
kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und zum Erlöschen der
Gewährleistung führen!
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von
Dauerbrandöfen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt
zu beachten (Musterbauordnung, Bauordnung der einzelnen
Bundesländer, Feuerungs verordnungen, DIN 18160 Teil 1 und
Teil 2, EN 13384, EN 13240 sowie örtliche Vorschriften). Um die
Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten,
ist vor der Installation des Dauerbrandofens der zustän dige
Schornsteinfegermeister zu informieren. Er wird Sie beraten und den
ordnungsgemäßen Anschluss des Dauerbrand ofens prüfen.
Räumliche Voraussetzung
Voraussetzung für den Aufbau des Dauerbrandofens ist eine ebene,
trag fähige Stellfläche, die aus nicht brennbaren Baustoffen besteht
oder durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt sein muss. Die
Unterlage ist so zu bemessen, dass sie vor dem Ofen mindestens
50 cm und an den Seiten mindestens 30 cm über die Feuer-
raumöffnung bzw. Grundfläche des Ofens hinausragt. Im HARK-
Zubehörprogramm finden Sie hierfür ge eignete Bodenplatten.
Von der Rückseite und den Seiten flächen der Dauerbrandofen-
verkleidung ist ein Wandabstand von 20 cm einzuhalten.
Im Strahlungsbereich des Brennraumes muss zu brennbaren Bauteilen,
Möbeln, Dekostoffen und ähnlichem ein Mindest abstand von 80 cm
eingehalten werden (gemessen von der Vorderkante der Feuerraum-
öffnung). Der Abstand kann auf 40 cm verringert werden, wenn ein
beidseitig belüfteter Strahlungsschutz vorhanden ist (Abb. A).
Abbildung A
Frischluftzufuhr
Da Dauerbrandöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die
Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der
Betreiber für ausreichende Verbrennungsluftzufuhr sorgen!
Dauerbrandöfen der Bauart 1 (selbstschließende Feuerraumtür)
benötigen ein Raum volumen von mindestens 4 m
Nennwärmeleistung. Bei kleineren Räumen, abgedichteten
Fenstern und Türen oder sonstigen Beeinträchti gungen einer
ausreichenden Luftzufuhr (zum Beispiel weitere Feuer stätten,
mechanische Entlüftungen), muss für eine zu sätzliche Frischluftzufuhr
gesorgt werden, z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in
der Nähe des Dauerbrandofens oder die Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten
Raum (ausgenommen Heizungskeller). Die Verbrennungs luftleitung
sollte mit einer Absperrklappe in Ofen nähe versehen werden.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungs luft leitung
entsprechend groß zu dimen sionieren.
Eine Küchendunstabzughaube, die sich im Raumluftverbund mit
dem Dauerbrandofen befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls be einträchtigen, da sie dem Raumverbund große
Mengen Luft entzieht. Diese Luft muss dem Raumverbund durch
eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder
zugeführt oder die Dunstabzughaube mit einem Fensterkontakt-
schalter versehen werden.
Insbesondere bei fugendichten Fenstern und Türen ist für aus-
reichende Verbrennungsluft zu sorgen!
Bei dem Dauerbrandofen Hark 17 N besteht darüber hinaus
die Möglichkeit, eine Verbrennungsluftleitung mit Hilfe eines
Flexrohres aus dem Aussenbereich direkt am Dauerbrandofen
anzuschliessen. An der Rückwand des Dauerbrandofens befindet
sich ein Anschlussstutzen für die „externe Verbrennungsluftzufuhr"
(siehe Abb. B), an den das Flexrohr mit Hilfe einer Klemmschelle
angeschlossen werden kann. Die Materialien für die Frischluft-
leitung sind im HARK – Zubehörprogramm erhältlich. Diese
„externe Verbrennungsluft zufuhr" ist bei Niedrigenergiehäusern
mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung erforderlich, um das
Verhältnis zwischen Be- und Entlüftung durch den Betrieb des
Dauerbrandofens nicht zu stören.
Schornstein und Rauchrohranschluss
Bei der Installation des Dauerbrandofens müssen die bestehenden
Gesetze der Landesbauordnung, örtliche feuerpolizeiliche und
baurechtliche Vorschriften beachtet werden.
Der Dauerbrandofen muss an einen, für feste Brennstoffe geeigne-
ten, Schornstein angeschlossen werden.
Der Schornstein ist entsprechend den Anforderungen der DIN
18160 Teil 1 auszuführen und nach EN 13384 zu bemessen.
Für den Rauchrohranschluss bietet die Firma HARK im Zubehör-
programm komplette Rauchrohrsätze für jeden Dauerbrandofen
an. Die originalen HARK-Rauchrohre und HARK-Rauchrohrknie
ermöglichen eine einfache Montage des Dauerbrandofens.
Selbst verständlich lässt sich der Schornsteinanschluss auch mit
handelsüblichen Rauchrohren durchführen.
Die Rauchrohre sind am Dauerbrandofen untereinander und am
Schornstein fest und dicht anzubringen. Das Rauchrohr darf nicht
in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Sind andere
Feuerstätten im gleichen Stockwerk am gleichen Schornstein
angeschlossen, muss der Anschluss mindestens 30 cm höher oder
tiefer liegen als der Anschluss anderer Geräte. Es empfiehlt sich
die Verwendung eines Doppelwandfutters.
pro Kilowatt
3
Zu temperaturempfindlichen oder brennbaren Materialien ist
vom Rauchrohr ein Mindestabstand von 40 cm einzuhalten.
Führt das Rauchrohr durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
so sind die Bauteile in einem Umkreis von 20 cm aus nichtbrenn-
baren form beständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit
(z. B. Gas beton) herzustellen.
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
zu
erstellen
oder
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eine
Leitung