Garantiebedingungen
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen
und Umfang unserer Garantieleistung umschreiben, las
sen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers
aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nach
stehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6) Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material und/ oder Herstellungsfehler beruhen wenn sie uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb von 24 Monaten - bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung innerhalb von 12 Monaten - nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material
oder Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen,
sowie nicht auf Schäden, die durch Steine im Mahlwerk verursacht wurden und nicht auf Schäden aus
chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, wie verkalkte Heizsysteme. Ebenso kann keine
Garantie übernommen werden, für nutzungsbedingte Schäden an Verschleißteilen, sowie Schäden infolge
übermäßiger Beanspruchung (mehr als 7500 Brühungen pro Jahr).
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll Beschaffenheit, die für
Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aus anomalen Umweltbedingungen oder
sachfremden Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen
ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die
nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege
oder Nichtbeachtung von Bedienungs oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden,
die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
Espresso /Kaffee Vollautomaten für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung
beansprucht wird, sind in unsere Zentralwerkstatt für Kleine Hausgeräte (siehe unter Adressen) einzusenden.
Nach Kontaktaufnahme mit der Info Hotline wird gegebenfalls eine Abholung veranlasst.
Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt
werden. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten
Garantiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns die Geltendmachung einer angemessenen Nutzungsanrechnung
für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist
in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener
Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten für in Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte ins Ausland verbracht,
die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten, etc.) für das entsprechende Land
aufweisen und die für die jeweiligen Klima und Umweltbedingungen geeignet sind, gelten diese
Garantiebedingungen auch, soweit wir in dem entsprechenden Land ein Kundendienstnetz haben.
Für im Ausland gekaufte Geräte gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung herausgegebenen
Garantiebedingungen. Diese können Sie über Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder
direkt bei unserer Landesvertretung anfordern.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner zur Verfügung.
Siemens Electrogeräte GmbH
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