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Justus-Werksgarantie - Justus JG 400 F2S Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

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JUSTUS-Werksgarantie

Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in
jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
FŸr unsere JUSTUS-GerŠte leisten wir unabhŠngig
von den Verpflichtungen des HŠndlers aus dem
Kaufvertrag gegenŸber dem Endabnehmer unter den
nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unent-
geltliche Instandsetzung bzw. den Ersatz gerecht-
fertigter weise beanstandeter Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur fŸr sol-
che Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Verarbei-
tung aufweisen.†bernommen werden dabei sŠmtliche
direkten Lohn- und Materialkosten, die zur Beseitigung
dieses Mangels anfallen.
Weitergehende AnsprŸche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie betrŠgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der †bergabe, der durch Kaufbeleg
oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsmŠ§igem Anschluss, sach-
gemŠ§er Behandlung und Beachtung der gŸltigen
JUSTUS-Einbauvorschriften und Betriebsanleitung-
en nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurŸckzufŸhren sind, durch unseren Kundendienst
reguliert. Emaille- und LackschŠden werden nur dann
von dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb
von 2 Wochen nach †bergabe des JUSTUS-GerŠ-
tes unserer Kundendienstzentrale angezeigt werden.
TransportschŠden (diese mŸssen entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs gegen den Transpor-
teur geltend gemacht werden) sowie Einstellungs-,
Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasver-
brauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Werks-
garantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie ver-
lŠngert sich die Garantiezeit weder fŸr das JUSTUS-
GerŠt noch fŸr neu eingebaute Teile. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum Ÿber.
4. †ber Art und Umfang der durchzufŸhrenden Ma§-
nahmen entscheidet unser Kundendienst nach billi-
gem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist
unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen.
5. Die instandgesetzten bzw. ersetzten Teile werden
nicht berechnet.
6. Wir haften nicht fŸr SchŠden und MŠngel an GerŠ-
ten und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- €u§ere chemische oder physikalische Einwir-
kungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und
Benutzung (z.B. SchŠden durch Abschrecken mit
Wasser, Ÿberlaufende Speisen, Kondenswasser,
†berhitzung). Haarrissbildung bei emaillierten oder
kachelglasierten Teilen ist kein QualitŠtsmangel.
- Falsche Grš§enwahl.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Kohle und Heizšl gefeuerten GerŠten; ungeeigneter
Gasbeschaffenheit und Gasdruckschwankungen
bei GasgerŠten; ungewšhnlichen Spannungs-
schwankungen gegenŸber der Nennspannung bei
ElektrogerŠten.
- Falsche Bedienung und †berlastung und dadurch
verursachter †berhitzung der GerŠte, unsachge-
mŠ§er Behandlung, ungenŸgender Pflege, unzu-
reichender Reinigung der GerŠte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie-
nungsanleitung).
- Verschlei§ der den Flammen unmittelbar ausge-
setzten Teilen aus Metall.
Wir haften nicht fŸr mittelbare und unmittelbare SchŠ-
den, die durch die GerŠte verursacht werden. Dazu
gehšren auch Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile her-
vorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte.
FŠllt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
GewŠhrleistung, dann hat der Endabnehmer fŸr die
Kosten aufzukommen.
JUSTUS GmbH
WeidenhŠuser Str. 1 - 7
35075 Gladenbach
35
D
AT

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