JUSTUS-Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in
jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Fr unsere JUSTUS-Gerte leisten wir unabhngig
von den Verpflichtungen des Hndlers aus dem
Kaufvertrag gegenber dem Endabnehmer unter den
nachstehenden Bedingungen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unent-
geltliche Instandsetzung bzw. den Ersatz gerecht-
fertigter weise beanstandeter Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur fr sol-
che Teile, die Fehler im Werkstoff und in der Verarbei-
tung aufweisen.bernommen werden dabei smtliche
direkten Lohn- und Materialkosten, die zur Beseitigung
dieses Mangels anfallen.
Weitergehende Ansprche sind ausgeschlossen.
1. Die Werksgarantie betrgt 24 Monate und beginnt
mit dem Zeitpunkt der bergabe, der durch Kaufbeleg
oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktions-
fehler, die trotz vorschriftsm§igem Anschluss, sach-
gem§er Behandlung und Beachtung der gltigen
JUSTUS-Einbauvorschriften und Betriebsanleitung-
en nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurckzufhren sind, durch unseren Kundendienst
reguliert. Emaille- und Lackschden werden nur dann
von dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb
von 2 Wochen nach bergabe des JUSTUS-Ger-
tes unserer Kundendienstzentrale angezeigt werden.
Transportschden (diese mssen entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs gegen den Transpor-
teur geltend gemacht werden) sowie Einstellungs-,
Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasver-
brauchseinrichtungen fallen nicht unter diese Werks-
garantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie ver-
lngert sich die Garantiezeit weder fr das JUSTUS-
Gert noch fr neu eingebaute Teile. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum ber.
4. ber Art und Umfang der durchzufhrenden Ma§-
nahmen entscheidet unser Kundendienst nach billi-
gem Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist
unsere Kundendienstzentrale zu benachrichtigen.
5. Die instandgesetzten bzw. ersetzten Teile werden
nicht berechnet.
6. Wir haften nicht fr Schden und Mngel an Ger-
ten und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- u§ere chemische oder physikalische Einwir-
kungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und
Benutzung (z.B. Schden durch Abschrecken mit
Wasser, berlaufende Speisen, Kondenswasser,
berhitzung). Haarrissbildung bei emaillierten oder
kachelglasierten Teilen ist kein Qualittsmangel.
- Falsche Gr§enwahl.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Kohle und Heizl gefeuerten Gerten; ungeeigneter
Gasbeschaffenheit und Gasdruckschwankungen
bei Gasgerten; ungewhnlichen Spannungs-
schwankungen gegenber der Nennspannung bei
Elektrogerten.
- Falsche Bedienung und berlastung und dadurch
verursachter berhitzung der Gerte, unsachge-
m§er Behandlung, ungengender Pflege, unzu-
reichender Reinigung der Gerte oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedie-
nungsanleitung).
- Verschlei§ der den Flammen unmittelbar ausge-
setzten Teilen aus Metall.
Wir haften nicht fr mittelbare und unmittelbare Sch-
den, die durch die Gerte verursacht werden. Dazu
gehren auch Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile her-
vorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte.
Fllt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewhrleistung, dann hat der Endabnehmer fr die
Kosten aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Weidenhuser Str. 1 - 7
35075 Gladenbach
35
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