Garantie
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12. Sachmängelhaftung
(Gewährleistung) und Garantie
Durch das europäische Gewährleistungsgesetz steht Ihnen
eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zu. Diese gilt ab
dem Kaufdatum bzw. der Übergabe (Übergabedatum) des
Rades durch den Fachhändler an Sie.
Als Nachweis gilt dafür der Kaufbeleg, den Sie unbedingt
aufbewahren sollten. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Pedelec auf
unserer Homepage www.klever-mobility.com zu registrieren.
Diese Gewährleistung betrifft alle Bauteile des gesamten
S-Pedelecs.
Gewährleistungsansprüche liegen vor:
• wenn der Mangel schon vor dem Kauf des S-Pedelecs
vorgelegen hat.
• bei einem Material-, Herstellungs- oder Informationsfehler.
• wenn kein funktionsbedingter Verschleiß vorgelegen hat (s.
Kapitel 14).
Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor:
• bei Schäden durch Unfälle und höhere Gewalt.
• bei Schäden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch.
• wenn es Teile betrifft, die einem funktionsbedingten
Verschleiß unterliegen (s. Kapitel 14), davon ausgenommen
sind Material- oder Produktionsfehler.
• bei Schäden durch mangelhafte Pflege und Wartung.
• bei Schäden durch mangelhaft durchgeführte Reparaturen.
• bei Schäden, die durch nachträglich angebrachte Zubehörteile
entstanden sind, die nicht zum Lieferumfang gehörten.
• bei Folgeschäden, die durch einen nicht sofort behobenen,
frühzeitig erkannten Mangel entstanden sind.