3 - INSTALLATION
• Vor jedem Eingriff in das Gerät, vor der Installation, der Inbetriebsetzung, der Nutzung oder der Wartung muss das
zuständige Personal sämtliche in der Bedienungsanleitung des Gerätes enthaltenen Anweisungen und Empfehlungen
sowie die projektrelevanten technischen Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben kennen.
• Das mit dem Abnahme des Geräts beauftragte Personal muss zunächst eine Sichtkontrolle desselben vornehmen und
eventuelle Transportschäden an den Baugruppen feststellen : Kältemittelkreislauf, Schaltschrank, Gestell und Verkleidung.
• Es ist verboten, das Gerät in der Nähe :
- von Wärmequellen,
- von brennbaren Werkstoffen,
- eines Lufteinlasses eines angrenzenden Gebäudes aufzustellen.
• Installations-,
D
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von qualifiziertem
Personal, entsprechend dem Stand der Technik und den
gültigen Richtlinien, Gesetzgebungen und Vorschriften
ausgeführt werden.
• Es ist verboten, während Installations-, Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten Rohrleitungen als Trittleiter zu
benutzen. Unter solchen Beanspruchungen kann die Leitung
brechen
und
Brandverletzungen verursachen.
• Das Gerät ist bei Lieferung mit einer Kunststoffolie geschützt und wird auf einer Holzpalette montiert geliefert.
• Die Sätze sind für den Transport mittels 4 Schrauben auf einer Palette befestigt.
• Das Gerät kann mit Hilfe eines Hubstaplers von seiner Palette gehoben werden.
• Dabei vorsichtig vorgehen.
• Andere Möglichkeit : nach Abnehmen der Kunststoffolie werden vier Bohrungen Ø 22,5 frei, die zur Aufnahme der Haken
des Anschlagseiles dienen und mit deren Hilfe das Gerät angehoben werden kann.
• Abstandhalter zwischen den Anschlaghaken verwenden, bzw. das Gehäuse in Höhe der Anschlaghaken vor
Beschädigungen schützen.
• Der Schwerpunkt des Gerätes ist aus nebenstehender Abb. und aus der Tabelle in den technischen Unterlagen zu
entnehmen.
• Vor Installation des Gerätes müssen folgende Punkte überprüft werden :
- das Gerät muß im Freien an einem Ort installiert werden, der die Anforderungen in Bezug auf die Umwelt erfüllt
(Schallschutz, Integration in die örtlichen Gegebenheiten, usw...),
- der Boden unter dem Kaltwassersatz muß vollkommen eben und ausreichend stabil sein, um das Gewicht des Gerätes
zu tragen. Der Aufstellort muß vor Überschwemmungen geschützt sein,
- das Gerät muß von allen Seiten frei zugänglich sein, um somit die Eingriffe und Wartungsarbeiten zu erleichtern (siehe
obenstehende Zeichnung),
- die Luftansaugung und der Luftaustritt am Lüfter dürfen nicht behindert werden,
- das Gerät muß über der mittleren örtlichen Schneehöhe aufgestellt werden,
- Vibrationen und Lärm dürfen nicht auf nahegelegende Gebäude übertragen werden,
- bei Bedarf das Gerät auf Schwingungsdämpfer setzen und die Rohre durch Schlauchleitungen ersetzen,
- bei der Auswahl des Aufstellortes für den Lärmschutz eventuell einen Akustikspezialisten hinzuziehen.
• ZU VERMEIDEN :
- zu starker Einfluss von Seeluft oder korrodierenden Gasen,
- das Aggregat nicht in der Nähe von Absaugungen aufstellen,
- Schlammspritzer,
- Einbauorte mit der Ausblasrichtung des Gerätes entgegengesetztem, starkem Wind.
• Schutzart des Aggregats:
- IP 24
: für den elektrischen Teil,
(IPXXB : für den mechanischen Teil).
4 - ANSCHLÜSSE
4.1 - KÄLTETECHNISCHE ANSCHLÜSSE
• Die kältetechnischen Rohrleitungen an den dafür vorgesehenen Anschlüssen anschließen (Ø in Zoll).
- CSAGV 27
48 - 54 : 2 x 5/8 - 1"1/8
35 - 40 :
70 - 80 : 2 x 5/8 - 1"1/8.
• Achtung : Das Kühlaggregat wird mit Stickstoffüllung geliefert.
• Die Verlegung der kältetechnischen Leitungen muß sorgfältig geplant werden :
- Durchmesser (die angegebenen Durchmesser beziehen sich auf eine maximale Länge von 8 m),
- Verlegung,
dies erleichtert den Ölrücklauf in den Verdichter.
• Die kältetechnischen Leitungen müssen möglichst kurz sein (max. Länge 15 m), der Höhenunterschied darf 6 m nicht
überschreiten. Bei einem Höhenunterschied von über 3 m einen Syphon vorsehen.
Inbetriebnahme-,
Wartungs-
das
austretende
Kältemittel
:
5/8 - 1"1/8
5/8 - 1"1/8
Zugangsbereich
und
schwere
4
A Bei den Geräten CSAGV
27 bis 40 kann der Zugang
vernachlässigt werden.
Bei den Geräten.
CSAGV 48 bis 80 muß der
Zugangsbereich
mindestens 300 mm
betragen.