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Inbetriebnahme; Allgemein; Lastkette - HADEF Figur 11/09 Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Aluminium-stirnradflaschenzug
Inhaltsverzeichnis

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Heben und Senken durch Ziehen an der endlosen
Handkette.
Heben – am rechten Strang ziehen –
Handkettenrad dreht sich im Uhrzeigersinn
Senken – am linken Strang ziehen –
Handkettenrad dreht sich gegen den
Uhrzeigersinn
Pos : 11.3.2 /1_H ADEF /---ALLGEMEIN/Hinweis e/Kettenz üge/WARNUN G - H ebez eug i mmer mittig hängen @ 0\mod_1177323079550_6.doc x @ 5149 @ @ 1
WARNUNG!
Das Hebezeug muss immer mittig unter dem Träger bzw. der Aufhängung hängen
Pos : 12.1 /1_H ADEF /9--IN BETR IEBNAHM E/*Ü1* /#. Kapitel - Inbetri ebnahme @ 0\mod_1177486166685_6.doc x @ 5392 @ @ 1
8

Inbetriebnahme

Pos : 12.2.1.1 /1_H ADEF /9--IN BETR IEBNAHM E/Allgemei n/Allgemei n/01.Allgemein @ 0\mod_1172504961658_6.doc x @ 353 @ @ 1
8.1

Allgemein

Einsatzland Bundesrepublik Deutschland:
Beachten Sie die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften.
Andere Einsatzländer:
Prüfung wie oben, Beachtung der nationalen Vorschriften und der Angaben in dieser Anleitung!
Pos : 12.2.1.2 /1_H ADEF /---ALLGEMEIN/Hinweis e/Prüfungen/HIN WEIS - Pr üfung durch befähigte Pesonen @ 0\mod_1177339966681_6.doc x @ 5318 @ @ 1
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
Pos : 12.2.2.1 /1_H ADEF /9--IN BETR IEBNAHM E/Allgemei n/Lastkette/06.Las tkette @ 0\mod_1178195068515_6.doc x @ 5680 @ @ 1
8.2

Lastkette

 Vor Inbetriebnahme muss die Lastkette korrekt angeordnet und geölt sein.
 Warnhinweisschild und Befestigungsdraht von der Kette entfernen.
Pos : 12.2.2.2 /1_H ADEF /---ALLGEMEIN/Hinweis e/Ketten/VORSICH T - Ketten: Kei n F ett, ohne Schmi erung kei ne Haftung @ 0\mod_1177481784104_6.doc x @ 5348 @ @ 1
VORSICHT!
Kein Fett zum Schmieren der Lastkette verwenden
Ohne Schmierung weder Haftung noch Gewährleistung
Pos : 12.2.2.3 /1_H ADEF /---ALLGEMEIN/Hinweis e/Ketten/H IN WEIS - Kettenlebens dauerer höhung durc h Sc hmi erung @ 0\mod_1177481941192_6.doc x @ 5354 @ @ 1
HINWEIS!
Erheblich höhere Kettenlebensdauer durch dauerhafte gute Schmierung
Pos : 13.1 /1_H ADEF /10-SICHERH EIT SPRÜFUN G/*Ü1* /#. Kapitel - Sic herheits prüfung @ 0\mod_1172647514342_6.doc x @ 400 @ @ 1
5.52.189.00.00.04
Bild 3
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