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Inspektion/Wartung
8.1
Allgemeine Hinweise
Bieten Sie Ihrem Kunden einen jährlichen inspektions-
und bedarfsorientierten Wartungs- und Inspektionsver-
trag an. Was in einem Vertrag enthalten sein muss, kön-
nen Sie im Kapitel 8.6, Inspektions- und
Wartungsprotokolle nachlesen.
Nach der Heizungsanlagenverordnung § 9
ist der Betreiber verpflichtet, eine regelmäßi-
ge Wartung und Reinigung der Heizungsan-
lage durchführen zu lassen.
V Einmal jährlich eine Wartung der gesam-
ten Heizungsanlage einschließlich der
Neutralisationseinrichtung vornehmen.
V Wir empfehlen den Abschluss eines War-
tungs- und Inspektionsvertrages.
V Für die Brennerwartung die Wartungsan-
leitung des Brennerherstellers beachten!
8.2
Heizkessel für Inspektion und War-
tung vorbereiten
V Heizungsanlage außer Betrieb nehmen (
Gefahr: Lebensgefahr durch elektrischen
Strom bei geöffneter Heizungsanlage!
V Vor dem Öffnen der Heizungsanlage die
Heizungsanlage mit dem Heizungsnot-
schalter stromlos schalten oder über die
entsprechende Haussicherung vom
Stromnetz trennen.
V Die Heizungsanlage gegen unbeabsich-
tigtes Wiedereinschalten sichern.
Gefahr: Lebensgefahr durch Explosion ent-
zündlicher Gase!
V Arbeiten an gasführenden Bauteilen nur
durch konzessionierte Facharbeiter aus-
führen lassen.
V Allgemeinen Zustand der Heizungsanlage prüfen.
V Sicht- und Funktionskontrolle der Heizungsanlage
durchführen.
V Brennstoff und Wasser führende Anlagenteile auf
Dichtheit und sichtbare Korrosion prüfen.
Für die heizgasseitige Dichtheit des Kessels
ist nach EN 303 eine Leckmenge zulässig.
Logano plus SB615 Gas - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
Kapitel 7).
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