100 | Planung und Auslegung von Wärmepumpen
5.6
Aufstellung der Außeneinheit ODU Split
Grundsätzlich sind vor jeder Anlagenpla-
nung die baulichen Gegebenheiten und die
daraus resultierende Montagemöglichkeit
der Innen- und Außeneinheit der
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ASE/ASB/ASM/ASMS zu prüfen.
5.6.1
Aufstellort
Durch bauliche Hindernisse können Schallpegel-Minde-
rungen erzielt werden.
Der Aufstellort muss folgenden Anforderungen entspre-
chen:
• Die Außeneinheit muss von allen Seiten zugänglich
sein.
• Der Abstand der Außeneinheit zu Wänden, Gehwegen,
Terrassen usw. darf die Mindestmaße nicht unter-
schreiten.
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600
Bild 81 Mindestabstand Wärmepumpe – Umgebung (mm)
1)
Gebläseseite = Luftaustritt
• Der Abstand der Wärmepumpe zu Wänden, Gehwe-
gen, Terrassen usw. sollte mindestens 3 Meter betra-
gen.
• Die Aufstellung in einer Senke ist nicht zulässig, da die
kalte Luft nach unten sinkt und somit kein Luft-
austausch sondern ein Luftkurzschluss zur Ansaugsei-
te stattfindet.
• Aufstellung und Ausblasrichtung von Wärmepumpen
vorzugsweise in Richtung Straße wählen, da schutz-
bedürftige Räume selten zur Straße hin angeordnet
sind.
• Nicht mit der Ausblasseite unmittelbar zum Nachbarn
hin (Terrasse, Balkon usw.) installieren.
• Nicht mit der Ausblasseite gegen die Hauptwindrich-
tung installieren.
• Bei Aufstellung auf einem Flachdach sollte die Wärme-
pumpe, zum Schutz vor starken Wind, am Boden ver-
ankert werden.
• Bei Aufstellung in einem windexponierten Bereich
muss bauseits verhindert werden, dass der Wind die
Gebläsedrehzahl beeinflusst. Ein Windschutz kann
durch z. B. Hecken, Zäune, Mauern unter Beachtung
der Mindestabstände erreicht werden.
6 720 818 318 (2017/01)
1)
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300
6 720 817 675-23.1T
• Windlasten beachten.
• Nicht in Raumecken oder Nischen installieren, da dies
zu Schallreflexionen und stärkeren Geräuschbelästi-
gung führen kann. Deshalb auch ein direktes Anblasen
von Haus- oder Garagenwänden vermeiden.
• Nicht neben oder unter Fenster von Schlafräumen in-
stallieren.
• Von Wänden umgebene Aufstellung vermeiden.
Bild 82 Von Wänden umgebene Aufstellung vermeiden
Die Bestimmungen der „Technischen Anlei-
tung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm)
und die Bestimmungen der jeweiligen Lan-
desbauordnung sind einzuhalten.
6 720 810 160-10.3T
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