Planungshinweise
4.6 Lüftungsbetrieb (nur Abluftgerät)
Luftwechselrate
Der Richtwert für die Luftwechselrate für Wohngebäude beträgt 0,5.
Das bedeutet, dass die gesamte Luftmenge im Gebäude alle 2 Stun-
den ausgetauscht wird.
Die exakte Berechnung der erforderlichen Luftvolumenströme muss
gemäß DIN 1946-6 durchgeführt werden.
Luftdichte Gebäudehülle
Um über den Ventilator der Warmwasser-Wärmepumpe einen defi-
nierten Luftwechsel sicherstellen zu können, muss die Gebäudehülle
möglichst dicht sein.
Brandschutz
Im Einfamilienhaus bestehen keine besonderen Anforderungen an
den Brandschutz (Höhe der oberen Geschossdecke < 7 m).
Bei der Durchdringung von Brandschutzabschnitten und Brandwän-
den in Gebäuden mit mehr als 2 Stockwerken die DIN 4102 beachten
(Brandschutzklappen, Schachtausbildung).
Anwendungsbereich
Das Abluftsystem darf nur in einer abgeschlossenen Wohneinheit
(z.B. Einfamilienhaus oder Wohnung) eingesetzt werden. Die Entlüf-
4
tung mehrerer Kleinwohnungen oder Appartements ist wegen der feh-
lenden Beeinflussungsmöglichkeit durch die Benutzer gemäß Wärme-
Schutz-Verordnung nicht gestattet.
Raumluftabhängige Feuerstätte und Ablufteinrichtung
Der gleichzeitige Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte (z.B.
offener Kamin) und der Warmwasser-Wärmepumpe im selben Ver-
brennungsluftverbund führt zu einem gefährlichen Unterdruck im
Abluftvolumenstrom
Hinweis
Das installierte Abluftsystem muss min. mit Grundlüftung (Lüftung zum
Feuchteschutz) dauerhaft laufen.
Wird das Abluftgerät ausgeschaltet, besteht die Gefahr der Kon-
denswasserbildung im Abluftgerät und am Baukörper (Feuchteschä-
den).
Mindestwerte der Gesamt-Abluftvolumenströme für Nutzungseinheiten (NE) nach DIN 1946-6
Fläche der Nutzungseinheit
Grundlüftung (Lüftung zum
Feuchteschutz)
Wärmeschutz hoch
Grundlüftung (Lüftung zum
Feuchteschutz)
Wärmeschutz gering
Reduzierte Lüftung
Normale Lüftung
(Nennlüftung)
Maximale Lüftung
VIESMANN
28
(Fortsetzung)
m
2
≤ 30
50
3
15
25
m
3
20
30
m
m
3
40
55
3
55
75
m
3
70
100
m
a Berechnung gemäß ÖNORM H 6036
c Berechnung gemäß SIA 382/1
Eine dichte Gebäudehülle kann durch den „BlowerDoor-Test" nach-
gewiesen werden. Bei diesem Test wird mit Hilfe eines Ventilators eine
Druckdifferenz von 50 Pa (0,5 mbar) zwischen dem Gebäudeinneren
und Gebäudeäußeren erzeugt.
Für den Brandschutz müssen die Richtlinien der jeweils gültigen Lan-
desbauordnung beachtet werden.
Für gewerblich genutzte Räume (z.B. Restaurant, Ladengeschäft
usw.) ist das Abluftsystem nicht ausgelegt. Der Einsatz als Schwimm-
bad-, Garagen- oder Sonderraumentlüftung ist nicht zugelassen.
Raum. Der Unterdruck kann dazu führen, dass Abgase in den Raum
zurück strömen.
■ Die Warmwasser-Wärmepumpe nicht gemeinsam mit einer raum-
luftabhängigen Feuerstelle (z.B. offener Kamin) betreiben.
■ Feuerstätte nur raumluftunabhängig mit separater Verbrennungs-
luftzufuhr betreiben. Wir empfehlen Feuerstätten, die über eine all-
gemeine bauaufsichtliche Zulassung als raumluftunabhängige Feu-
erstätte des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt verfügt.
■ Türen zu Heizräumen, die nicht im Verbrennungsluftverbund mit
dem Wohnbereich stehen, dicht und geschlossen halten.
Der Mindestwert für den gesamten Abluftvolumenstrom für Nutzungs-
einheiten wird durch die DIN 1946-6 festgelegt und kann der nachfol-
genden Tabelle entnommen werden. Die Auslegung des Abluftgeräts
erfolgt für die Normale Lüftung (Nennlüftung).
Weitere Erläuterungen zur Auslegung der ventilatorgestützen Lüftung
sind der Planungsanleitung „Vitovent" zu entnehmen.
70
90
110
130
30
35
40
45
40
45
55
60
65
80
95
105
95
115
135
155
125
150
175
200
150
170
190
210
50
55
60
70
75
80
120
130
140
150
170
185
200
215
220
245
265
285
VITOCAL 161-A
65
85