Aufstellung
7.4
Heizkammer
Die Heizkammer ist nach den Fachregeln des Kachel-
ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerks auszuführen.
Die Heizkammer sowie der Bodenbelag innerhalb der
Heizkammer müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen (z.B. Fliesen, Klinker, Naturstein oder Ähnli-
chem).
Unter Estrichböden dürfen keine brennbaren Isolierstof-
fe verwendet werden (Vorschriften beachten!).
Die unerwünschte Erwärmung der Anbauwände oder
des Schornsteines innerhalb der Heizkammer wird
durch Anbringung einer Isolierung nach den bestehen-
den Vorschriften verhindert (Tab. 1).
Die Heizkammer ist so zu errichten, daß die Reinigungs-
und Meßöffnungen gut zugänglich sind.
Bei keramischen Heizgaszügen ist eine Meßöffnung am
Ende des Heizgaszuges vor Eintritt in den Schornstein
vorzusehen.
Die für den Einbau vorgegebenen Abstandsmaße sind
einzuhalten (Abb. 6 und Abb. 7).
Der Heizeinsatz wird auf ein Traglager mit ausreichen-
der Bodenfreiheit aufgestellt bzw. in die Heizkammer
eingebracht. Zur Erleichterung der Einbringung des
Heizeinsatzes besitzt dieser an der Rückseite Rollen.
Der Heizeinsatz ist in der Waagerechten und Senk-
rechten auszurichten (Abb. 5, Pos. 1).
7.5
Nachgeschaltete Heizgaszüge
Der Heizeinsatz ist grundsätzlich mit nachgeschalteten
Heizgaszügen (aus Stahlblech oder Keramik) zu instal-
lieren.
Nachgeschaltete Heizgaszüge aus Stahlblech sind ent-
sprechend den nachfolgenden Zeichnungen und Tabel-
len zu verwenden.
Keramische Heizgaszüge sind nach den Richtlinien für
Kachelöfen und Warmluft-Fachregeln zu berechnen und
auszuführen.
Um einen hohen Wirkungsgrad zu gewährleisten, muß
zwischen Heizeinsatz und nachgeschaltetem Heizgas-
zug ein Trennblech (nur nicht reflektierendes Stahl-
blech verwenden) eingebaut werden.
Anwendungstemperatur
Mindestplattendicke
Rohdichte
Tab. 1
Isolierungsangaben nach DIN 4102 Teil 1
1
Abb. 5
900 °C
100/60 mm
80 kg/m³
Senkrechte Ausrichtung
7
5