Bitte lesen und beachten ...
• Auf keinen Fall darf das Bräunungsgerät benutzt werden,
wenn eine Filterscheibe fehlt oder Beschädigungen aufweist
oder die Zeitschaltuhr fehlerhaft ist!
• Der Abstand zwischen zwei Bestrahlungen muss minde-
stens 48 Stunden betragen! Nehmen Sie nicht zusätzlich am
gleichen Tag ein Sonnenbad.
• Eine zunehmende Bräunung erfordert auch eine Verlänge-
rung der Expositionszeit (=Bestrahlungszeit) bzw. ab einem
gewissen Grad an Bräunung ist keine Vertiefung mehr er-
reichbar. Die Bestrahlungszeit darf aber im Rahmen der zu-
lässigen Strahlendosen nicht beliebig verlängert werden! Es
ist daher ohne Gefährdung der Gesundheit nur ein bestimm-
ter, vom Hauttyp vorgegebener Grad an Endbräune zu errei-
chen.
Empfohlene Bräunungszeiten
Siehe Tabelle Seite 25.
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