FAX►NÜTZLICHE FAXFUNKTIONEN
Betätigen Sie die Taste [OK] und wählen Sie dann den nächsten Empfänger
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durch die Eingabe einer vollständigen Faxnummer oder indem Sie eine
Kurzwahltaste betätigen.
Nach der Eingabe einer kompletten Nummer über die Zifferntasten drücken Sie die Taste [OK], um die Eingabe
abzuschließen. Haben Sie in Schritt 1 eine Kurzwahltaste verwendet, ist eine Betätigung der Taste [OK] nicht
notwendig. Sie können sofort eine andere Kurzwahltaste für den nächsten Empfänger betätigen. Wiederholen Sie die
Schritte 1 und 2, um die verbleibenden Empfänger auszuwählen.
• Müssen Sie eine Nummer löschen, deren Eingabe Sie bereits mit der Taste [OK] bestätigt haben, verwenden Sie die
Tasten [
] oder [
• Überschreiten die ausgewählten Empfänger den Anzeigebereich des Meldungsfensters, betätigen Sie die Tasten [
oder [
], um sich in der Liste zu bewegen und die Empfänger zu überprüfen.
• Ziele können auch über das Adressverzeichnis und die Taste [WAHLWIEDERHOLUNG] ausgewählt werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Taste [WAHLWIEDERHOLUNG] nur verwendet werden kann, um das erste Ziel
auszuwählen (sie muss verwendet werden, bevor weitere Ziele ausgewählt werden).
• Verwenden Sie zwei Gruppenwahlen mit jeweils 50 Stationen, beträgt die Gesamtanzahl eingegebener Ziele 100.
Fahren Sie fort ab Schritt 7 unter
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SENDEN VON FAXEN (Seite
Nach der Eingabe einer kompletten Nummer über die Zifferntasten drücken Sie die Taste [OK], um die Eingabe
abzuschließen. Haben Sie in Schritt 1 eine Kurzwahltaste verwendet, ist eine Betätigung der Taste [OK] nicht
notwendig. Sie können sofort eine andere Kurzwahltaste für den nächsten Empfänger betätigen. Wiederholen Sie die
Schritte 1 und 2, um die verbleibenden Empfänger auszuwählen.
So brechen Sie eine Rundsendung ab
Wenn Sie eine Rundsendung beim Auswählen der Ziele abbrechen möchten, drücken Sie die Taste [CA]. Führen Sie
zum Abbruch der Übertragung nach Abschluss des obigen Vorgangs die Schritte in
ABBRECHEN (Seite 4-21)
] für die Auswahl der Nummer und betätigen Sie dann die Taste [C].
GRUNDLEGENDE VORGEHENSWEISE ZUM
4-8).
aus.
4-31
FAXÜBERTRAGUNG
]