* Betriebsart S6, ununterbrochener periodischer Be-
trieb. Der Betrieb setzt sich aus einer Anlaufzeit,
einer Zeit mit konstanter Belastung, und einer Leer-
laufzeit zusammen. Die Spieldauer beträgt 10 min,
die relative Einschaltdauer beträgt 25% der Spiel-
dauer.
Das Werkstück muss mindestens eine Höhe von
3 mm und eine Breite von 10 mm haben. Achten
Sie darauf, dass das Werkstück immer mit der
Spannvorrichtung gesichert wird.
Information zur Geräuschentwicklung
Die Geräuschpegel dieser Maschine während des
Betriebs sind die folgenden:
L
: 99.6dB(A) K=3dB(A)
pA
L
: 112.6dB(A) K=3dB(A)
wA
Tragen Sie einen Gehörschutz.
Die Einwirkung von Lärm kann Gehörverlust bewir-
ken.
Schwingungsgesamtwerte
Richtungen) ermittelt entsprechend EN 61029.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kapp- und Gehrungssäge dient zum Kappen von
Holz und Kunststoff, entsprechend der Maschinen-
größe.
Warnung! Das mitgelieferte Sägeblatt ist aus-
schließlich zum Sägen von Holz bestimmt! Verwen-
den Sie dieses nicht zum Sägen von Kunststoff!
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung ver-
wendet werden. Jede weitere darüber hinausgehen-
de Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. Für
daraus hervorgerufene Schäden oder Verletzungen
aller Art haftet der Benutzer/Bediener und nicht der
Hersteller.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Sägeblät-
ter verwendet werden. Die Verwendung von Trenn-
scheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung
ist auch die Beachtung der Sicherheitshinweise, so-
wie die Montageanleitung und Betriebshinweise in
der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche Ge-
fahren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu be-
achten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers und daraus entstehende Schä-
den gänzlich aus.
8
D
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(Vektorsumme
dreier
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung können be-
stimmte Restrisikofaktoren nicht vollständig ausge-
räumt werden. Bedingt durch Konstruktion und Auf-
bau der Maschine können folgende Punkte auftreten:
• Berührung des Sägeblattes im nicht abgedeckten
Sägebereich.
• Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittver-
letzung).
• Rückschlag von Werkstücken und Werkstücktei-
len.
• Sägeblattbrüche.
• Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetalltei-
len des Sägeblattes.
• Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen
Gehörschutzes.
• Gesundheitsschädliche Emissionen von Holzstäu-
ben bei Verwendung in geschlossenen Räumen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerk-
lichen oder industriellen Einsatz konstruiert wurden.
Wir übernehmen keine Gewährleistung, wenn das
Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebe-
trieben sowie bei gleichzusetzenden Tätigkeiten ein-
gesetzt wird.
Wichtige Hinweise
Achtung! Beim Gebrauch von Elektrowerkzeugen sind
zum Schutz gegen elektrischen Schlag, Verletzungs-
und Brandgefahr folgende grundsätzliche Sicherheits-
maßnahmen zu beachten. Lesen Sie alle diese Hinwei-
se, bevor Sie dieses Elektrowerkzeug benutzen, und
bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut auf.
Sicheres Arbeiten
Halten Sie Ihren Arbeitsbereich in Ordnung
1
–
Unordnung im Arbeitsbereich kann Unfälle zur
Folge haben.
2
Berücksichtigen Sie Umgebungseinflüsse
Setzen Sie Elektrowerkzeuge nicht dem Regen
–
aus.
Benutzen Sie Elektrowerkzeuge nicht in feuch-
–
ter oder nasser Umgebung.
–
Sorgen Sie für gute Beleuchtung des Arbeitsbe-
reichs.
Benutzen Sie Elektrowerkzeuge nicht, wo
–
Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
Schützen Sie sich vor elektrischem Schlag
3
Vermeiden Sie Körperberührung mit geerdeten
–
Teilen (z. B. Rohren, Radiatoren, Elektroherden,
Kühlgeräten).
4
Halten Sie andere Personen fern
Lassen Sie andere Personen, insbesondere
–
Kinder, nicht das Elektrowerkzeug oder das
Kabel berühren. Halten Sie sie von Ihrem Ar-
beitsbereich fern.
–
Die Bedienungsperson muss mindestens 18
Jahre alt sein, Auszubildende mind. 16 Jahre,
jedoch nur unter Aufsicht.