1. Vorschriften, Richtlinien
Der Buderus Öl-/Gas-Spezialheizkessel G315 ent-
spricht in seiner Konstruktion und in seinem Betriebs-
verhalten den Anforderungen der DIN 4702 bzw. DIN
EN 303 und der TRD 702.
Folgende europäischen Richtlinien werden eingehal-
ten:
90/396/EWG -- Gasverbrauchseinrichtungen
D
92/42/EWG -- Wirkungsgrade
D
73/23/EWG -- Niederspannung
D
89/336/EWG -- EMV
D
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage
sind die Regeln der Technik sowie die bauauf-
sichtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Eine Auflistung der entsprechenden DIN--Normen,
Vorschriften und Richtlinien ist aus der beiliegenden
Buderus "Installationsanweisung für Ersteller von Hei-
zungsanlagen" zu ersehen.
Die Montage, der Brennstoff-- und Abgasanschluß,
die Erstinbetriebnahme, der Stromanschluß sowie
die Wartung und Instandhaltung dürfen nur durch
eine Fachfirma ausgeführt werden. Arbeiten an
gasführenden Teilen sind von einer konzessionier-
ten Fachfirma auszuführen.
Die Reinigung und Wartung ist einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf
ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Aufgefun-
dene Mängel sind umgehend zu beheben.
2. Verwendbarkeit des
Kessels
-- max. Vorlauftemperatur:
-- max. Betriebsüberdruck:
Die max. Zeitkonstanten T betragen beim:
-- Temperaturregler:
-- Begrenzer:
*) Für die Lieferländer Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich,
Polen, Rußland und Türkei gilt 100
Die Angaben auf dem Typenschild sind maßgeblich
und zu beachten!
Anforderungen an das Kessel- und Speisewasser
siehe VDI 2035 "Richtlinie für Kesselwasseraufberei-
tung" und Zusatzblatt "Wasseraufbereitung".
Zum Schutz der gesamten Anlage empfehlen wir, ei-
nen Schmutzfilter sowie eine Entschlammungseinrich-
tung in die Rücklaufleitung einzubauen.
Alle nach DIN 4787 (DIN EN 267) bzw. DIN 4788 (DIN
EN 676) baumustergeprüften Öl- bzw. Gasbrenner
können eingesetzt werden. Brenner mit Anfahrentla-
stung bzw. 2-stufige Brenner sind wegen des besse-
ren Anfahrverhaltens zu empfehlen, bzw. nach Hei-
zungsanlagenverordnung bei Einkesselanlagen
Vorschrift.
0
120
*)
6 bar
40 sec.
40 sec.
0
C.
Ist bei Gasgebläsebrennern mit schwankenden Be-
triebsheizwerten zu rechnen, dann ist der Brennstoff-
durchsatz nach dem niedrigst möglichen H
stellen. Die hygienischen Anforderungen sind dabei zu
beachten. Der Volumenanteil an CO darf nicht mehr
als 0,1 %, auf unverdünntes, trockenes Abgas bezo-
gen betragen.
3. Werkzeuge und Hilfsmate-
rial
Kessel-Preßwerkzeug 2.2 (2 Stück)
Handhammer sowie Holz- oder Gummihammer
Halbrundschlichtfeile
Schraubendreher (Kreuzschlitz und Schlitz)
Flachmeißel, Unterlegkeil, Blechstreifen
Schraubenschlüssel SW 13, 19, 24, 36 und Steck-
schlüssel SW 19
Putzwolle, Putzlappen
Feines Schmirgelleinen
Maschinenöl
Lösungsmittel (Benzin oder Verdünnung)
Wasserwaage, Maßstab, Kreide, Richtlatte
3.1. Kessel-Preßwerkzeug Größe 2.2
Preßwerkzeug
C
Spann-
Druck-
mutter
flansch
Druck-
lager
Abb. 1
Gld.
Preßwerkzeug
Kesselnabe
5 -- 7
8 -- 9
Verlängerungs-
stück
1560
(2160)
Zusatz-
Zylin-
druck-
derstift
flansch
Gegen-
flansch
Verlängerungs-
pro
stücke pro
Kesselnabe
1
0
1
1
(1)
(0)
einzu-
UB
600
Gesamtlänge
[mm]
1560
1560 + 600
(2160)
3