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Lenovo Super Multi-BurnerUltrabay Enhanced-Laufwerk Benutzerhandbuch Seite 47

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PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:
SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VERSCHÄRF-
TER SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE
SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in Übereinstim-
mung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Par-
teien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
Philippine Dispute Resolution Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfall eines
der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu
ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jewei-
lige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleini-
gen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Ver-
sion dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbegrenzung: Die Wörter "SPEZIELLE" und "WIRTSCHAFTLICHE" in Zif-
fer 3 des fünften Absatzes werden ersatzlos gestrichen.
EUROPA, NAHER UND MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Diese Gewährleistung gilt für Maschinen, die der Kunde bei Lenovo oder einem
Lenovo Reseller erworben hat.
Gewährleistungsservice:
Der folgende Absatz wird in Westeuropa (Andorra, Österreich, Belgien, Zypern, Tsche-
chien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn,
Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den
Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien,
Schweden, der Schweiz, Großbritannien, im Vatikan und in allen anderen Ländern, die der
Europäischen Union beitreten, ab dem Beitrittsdatum) hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in Westeuropa erworben werden, hat in
allen westeuropäischen Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden
in diesen Ländern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
D-9
Anhang D. Lenovo Gewährleistung

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