2.1.4
Übergabe der Anlage und der
Bedienungsanleitung
Bei der Übergabe der Anlage ist es erforderlich, dass:
die Bedienungsanleitung vom Lieferant der Anlage dem
Anwender mit dem Hinweis übergeben wird, dass es im
Installationsraum des Wärmeerzeugers aufzubewahren ist.
Auf der Bedienungsanleitung angegeben sind:
– die Seriennummer des Brenners;
.........................................................................................
– die Anschrift und Telefonnummer der nächstgelegenen
Kundendienststelle;
.........................................................................................
.........................................................................................
.........................................................................................
2.2
Garantie und Haftung
Der Hersteller garantiert für seine neuen Produkte ab dem Datum
der Installation gemäß den gültigen Bestimmungen und / oder
gemäß dem Kaufvertrag. Prüfen Sie bei erstmaliger Inbetrieb-
nahme, ob der Brenner unversehrt und vollständig ist.
Die Nichteinhaltung der Angaben in diesem
Handbuch, Nachlässigkeit beim Betrieb, eine fal-
sche Installation und die Vornahme von nicht ge-
nehmigten Änderungen sind ein Grund für die
ACHTUNG
Aufhebung der Garantie seitens des Herstellers,
die dieser für den Brenner gewährt.
Im Besonderen verfallen die Garantie- und Haftungsansprüche
bei Personen- und / oder Sachschäden, die auf einen oder meh-
rere der folgenden Gründe rückführbar sind:
falsche Installation, Inbetriebnahme, Einsatz und Wartung
des Brenners;
falscher, fehlerhafter und unvernünftiger Einsatz des Bren-
ners;
Eingriffe durch unbefugtes Personal;
Vornahme von nicht genehmigten Änderungen am Gerät;
Verwendung des Brenners mit defekten, falsch angebrach-
ten und/oder nicht funktionstüchtigen Sicherheitsvorrichtun-
gen;
Installation zusätzlicher Bauteile, die nicht gemeinsam mit
dem Brenner einer Abnahmeprüfung unterzogen wurden;
Versorgung des Brenners mit unangemessenen Brennstof-
fen;
Defekte in der Anlage für die Brennstoffversorgung;
weiterer Einsatz des Brenners im Störungsfall;
falsch ausgeführte Reparaturen und/oder Revisionen;
Änderung der Brennkammer durch Einführung von Einsät-
zen, welche die baulich festgelegte, normale Entwicklung
der Flamme verhindern;
ungenügende und unangemessene Überwachung und
Pflege der Bauteile des Brenners, die dem stärksten Ver-
schleiß unterliegen;
Verwendung von anderen als die Original-Bauteile als
Ersatzteile, Bausätze, Zubehör und Optionals;
Ursachen höherer Gewalt.
Der Hersteller lehnt außerdem jegliche Haftung für die Nicht-
einhaltung der Angaben in diesem Handbuch ab.
Allgemeine Informationen und Hinweise
5
Der Lieferant der Anlage den Anwender genau hinsichtlich
folgender Themen informiert:
– dem Gebrauch der Anlage,
– den eventuellen weiteren Abnahmen, die vor der Aktivie-
rung der Anlage durchgeführt werden müssen,
– der Wartung und der Notwendigkeit, die Anlage minde-
stens einmal pro Jahr durch einen Beauftragten des Her-
stellers oder einen anderen Fachtechniker zu prüfen.
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Kontrolle emp-
fiehlt der Hersteller einen Wartungsvertrag abzuschließen.
D
20063749