Exportkontrollen
Sie erklären sich einverstanden, dass Sie die Software ohne die entsprechenden Genehmigungen der Vereinigten Staaten von Amerika und zuständiger
ausländischer Regierungen in keiner Art und Weise ausführen (exportieren) oder wiederausführen (re-exportieren).
Eingeschränkte Rechte für US-Administration:
Für die Bereitstellung der Software und der Dokumentation gelten EINGESCHRÄNKTE RECHTE. Die Verwendung, Vervielfältigung und Preisgabe durch die
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt den Beschränkungen in Unterabschnitt (c)(1)(ii) des Absatzes über die Rechte an technischen Daten
und Computer-Software (Rights in Technical Data and Computer Software) unter DFARS 252.227-7013 bzw. in den Unterabschnitten (c)(1) und (2) des
Absatzes zu den eingeschränkten Rechten bezüglich kommerzieller Computer-Software (Commercial Computer Software Restricted Rights) unter 48 CFR
52.227-19, je nachdem, welcher Absatz zutrifft.
Allgemeines
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Kalifornien. Sie anerkennen, dass diese Vereinbarung nicht den Bestimmungen
der Konvention der Vereinten Nationen über Verträge zum internationalen Warenverkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of
Goods) von 1980 unterliegt. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen uns dar und setzt alle anderen Mitteilungen oder Werbe- oder
Marketing-Bekanntmachungen im Hinblick auf die Software außer Kraft. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung ungültig sein, so bleiben
die restlichen Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung vollständig rechtswirksam und in Kraft.
Besuchen Sie bei Fragen die EFI Website unter www.efi.com.
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