4.3.2
Belüftung
Achtung:
Um eine Beschädigung des Heizkessels zu vermeiden, muss die
Kontaminierung der Verbrennungsluft durch chlorierte und/oder
fluorierte Verbindungen verhindert werden, da sie besonders
korrosiv sind. Diese Verbindungen kommen zum Beispiel in
Spraydosen,
Farben,
Waschmitteln, Detergenzien, Klebstoffen, Streusalz usw. vor.
Folglich:
- Abluft aus derartigen Räumen nicht ansaugen: Friseursalons,
Reinigungen, industrielle Werkstätten (Lösungsmittel), Räume mit
Kühlanlagen (Risiko des Austritts von Kältemittel) usw.
- Derartige Produkte nicht in der Nähe der Heizkessel lagern.
Im Fall der Korrosion des Heizkessels und/oder seiner
Peripheriegeräte
durch
Verbindungen (s. o.), wird keine Gewährleistung übernommen.
A
Die Verbrennungsluft muss dem Brenner von vorn
zugeführt werden.
Die Lufteintritte sind relativ zu den Öffnungen für die Oberbelüftung
so angeordnet werden, dass der Luftwechsel das gesamte Volumen
des Heizraums erwärmt.
Die im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen sind zu
beachten.
16
Lösungsmitteln,
Reinigungsmitteln,
chlorierte
und/oder
Frankreich
Direkte Luftzufuhr:
•
Heizkessel mit Nennwärmeleistung von 25 bis 70 kW gemäß
DTU 61.1 (NF P 45-204).
Der Querschnitt der vorgeschriebenen Belüftung muss im Fall
einer direkten Luftzufuhr ein Mindestmaß von 70 cm
aufweisen.
•
Heizkessel mit Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW gemäß
DTU 65.4 (NF P 52-221.
Die untere Belüftungsöffnung und die obere Entlüftungsöffnung
sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Oben montierte Belüftung: Querschnitt entspricht der Hälfte des
Gesamtquerschnitts der Abgasleitungen, wobei ein Mindestmaß
fluorierte
von 2.5 dm
- Unten montierte Belüftung:
Direkte Luftzufuhr:
P = Anschlussleistung in kW
Belgien
Die Querschnittsfläche der Belüftung (obligatorisch in dem Raum, in
dem der Heizkessel installiert wird) muss folgenden Normen
entsprechen:
- NBN D 51-003: Innenanlagen, die mit Erdgas betrieben werden,
und Aufstellung der Gebrauchsgeräte
- NBN B 61-001: Heizräume und Schornsteine
- NBN B 61-002: Heizkessel für Zentralheizung mit einer
Nennleistung von unter 70 kW - Vorschriften für den Aufstellraum,
die Belüftung, die Luftzufuhr und Abgasabführung
DTG 230 Eco.NOx
2
gilt.
0 86P
,
2
(
)
≥
------------- -
S dm
20
2
04/11/2013 - 300011533-001-02