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Neutralisation
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Neutralisation
8.1
Allgemeine Informationen
Das bei Öl-Brennwert-Technik entstehende Kondensat
weist je nach Brennstoffart und Qualität einen pH-Wert
zwischen 1,8 und 4,2 auf. Während das Kondensat aus
Gas-Brennwert-Anlagen bis 200 kW in Abstimmung mit
den lokalen Wasserbehörden ggf. direkt in die Kanalisa-
tion eingeleitet werden darf, ist für Kondensat aus Öl-
Brennwert-Anlagen mit Heizöl EL Standard (extra leicht)
eine Neutralisation gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251
generell vorgeschrieben.
Buderus bietet hierzu spezielle Neutralisationseinrich-
tungen für Öl-Brennwert-Anlagen an. Bei Betrieb mit
schwefelarmen Heizöl (Schwefelgehalt < 50 mg/kg) ist
laut Arbeitsblatt DWA-A 251 für Öl-Brennwert-Anlagen
bis 200 kW keine Neutralisation erforderlich
( Tabelle 38, Seite 70). Einschränkungen bilden das
Ableiten in Kleinkläranlagen sowie in Ablaufleitungen,
die die Materialanforderungen nicht erfüllen.
Werkstoffe für Kondensatschläuche
Geeignete Werkstoffe für Kondensatschläuche nach Ar-
beitsblatt DWA-A 251 sind:
• Steinzeugrohre (nach DIN EN 295-1)
• PVC-Hart-Rohre
• PVC-Rohre (Polyethylen)
• PE-HD-Rohre (Polypropylen)
• PP-Rohre
• ABS-ASA-Rohre
• Stahlrohre
• Borsilikatglas-Rohre
Wenn die Vermischung des Kondensats mit häuslichem
Abwasser mindestens im Verhältnis 1:25 sichergestellt
ist, dürfen folgende Werkstoffe verwendet werden:
• Faserzementrohr
• Guss- oder Stahlrohr nach DIN 19522-1, DIN 19530-1
und DIN 19530-2
8.2
Neutralisationspflicht in Abhängigkeit von der Feuerungsleistung
Öl-Brennwertkessel Nennleistung Erforderliche Neutralisation für Feuerungsanlagen und Motoren ohne Katalysator
Logano plus
[kW]
GB125 und GB225
< 25
25...200
>200
Tab. 38 Neutralisationspflicht nach DWA-A 251
1) Neutralisation erforderlich bei Ableitung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen
2) Neutralisation erforderlich bei Gebäuden und Grundstücken, deren Entwässerungsanlagen die Materialanforderungen nach DWA-
A 251, Kapitel 5.3 oder DIN 1986-4, zulässige Abwasserrohre für Kondensate aus Brennwertkesseln, nicht erfüllen
3) Neutralisation erforderlich bei Gebäuden, die die Bedingungen der ausreichenden Vermischung nach DWA- A 251, Kapitel 4.1.1 nicht
erfüllen (mindestens das 20-fache Volumen der zu erwartenden Kondensatmenge)
70
Heizöl nach DIN 51603-1 schwefelarm
1)2)
nein
1)2)3)
nein
ja
Nicht geeignet zur Ableitung von Kondensa-
ten sind Rohrleitungen aus Kupfer.
Eine ausreichende Vermischung des Kondensats mit
häuslichem Abwasser ist bei Einhaltung der Bedingun-
gen gemäß Tabelle 37 gegeben. Die Angaben beziehen
sich auf 2000 Vollbenutzungsstunden entsprechend der
Richtlinie VDI 2067 (Maximalwert).
Kesselbelastung
Kessel-
Kondensatmenge
leistung
Heizöl EL
2)
[kW
]
[m3/a]
25
4
50
8
100
16
Tab. 37 Bedingungen für eine ausreichende Vermischung
von Kondensaten mit häuslichem Abwasser
1) Maximalwerte bei Betriebstemperatur 40/30 °C und 2000 Be-
triebsstunden
2) Nennwärmebelastung
Kondensatmenge
Die Menge des entstehenden Wassers je kWh wird durch
das Verhältnis von Kohlenstoff zu Wasserstoff des
Brennstoffs bestimmt. Bei Heizöl EL liegt die stöchiome-
trisch entstehende Wassermenge (bezogen auf Hsn) bei
0,09 kg/kWh. Wie viel Wasser je kWh an Feuerungswär-
me sowohl im Wärmeerzeuger als auch in der dazugehö-
rigen Abgasanlage im praktischen Betrieb davon
kondensiert, hängt im Wesentlichen ab von der Abgas-
temperatur, der Temperatur der Wärmetauscherflächen,
dem Luftüberschuss bei der Verbrennung und der Be-
lastung des Wärmeerzeugers. Als maximal erreichbarer
Heizöl nach DIN 51603-1 Standard
ja
ja
ja
Logano plus GB125 und GB225 – 6 720 818 760 (2015/12)
Wohngebäude
1)
Anzahl Wohnungen
m]
1
2
4
1)