Anhang
(Fortsetzung)
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/ Instand-
haltung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausge-
führt werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
EnEV
1. BlmSchV
FeuVo
DIN 1986
DIN 1988
DIN 4753
DIN 18160
DIN 18380
DIN 57116
EN 677
EN 12828
EN 12831
EN 13384
ATV-DVWK-A 251
DVGW G 260
DVGW G 600
DVGW G 688
DVGW/DVFG
DVGW VP 113
VDI 2035
VdTÜV 1466
VDE-Vorschriften und Sondervorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
VITODENS
Energieeinsparverordnung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen)
Feuerungsverordnung der Bundesländer
Werkstoffe Entwässerungssystem
Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
Hausschornsteine
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
Gas-Brennwertkessel
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
Heizungssysteme in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Einleitung von Kondensaten aus gas- und ölbetriebenen Feuerungsanlagen
Gasbeschaffenheit
Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI)
Gasverbrauchseinrichtungen, Brennwerttechnik
Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
Systeme aus Gasfeuerstätte und Abgasleitung
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasser-Heizungsanla-
gen
Merkblatt Wasserbeschaffenheit
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich durch-
zuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion
zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Landes-
recht veranlasst.
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VIESMANN
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