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• Benutzerdefiniert: Mit dieser Option können Sie die Farbmenge
und/oder den Farbschwellwert manuell anpassen.
HINWEIS: Wenn Sie die Empfindlichkeitswerte definieren, sollten
Sie mit der Option Mittel beginnen und eine typische
Dokumentserie scannen. Überwiegt die Anzahl der
Dokumente, die in Farbe bzw. Graustufen ausgegeben
werden, verglichen mit den Schwarzweißdokumenten,
ändern Sie die Option in Hoch und führen Sie den
Auftrag erneut aus. Werden zu wenige Dokumente in
Farbe bzw. Graustufen statt in Schwarzweiß ausgegeben,
ändern Sie die Option in Niedrig und führen Sie den
Auftrag erneut aus. Wenn keine dieser Optionen das
gewünschte Resultat liefert, wählen Sie Benutzerdefiniert,
um die Farbmenge und/oder den Farbschwellwert
manuell anzupassen. Über die Option Benutzerdefiniert
können Sie auf den Modus Ermitteln zugreifen, mit dem
Sie Dokumente und empfohlene Einstellungen vom
Scanner analysieren lassen können.
Farbmenge: Der Anteil an Farbe, der in einem Dokument vorhanden
sein muss, damit es als Farb- bzw. Graustufendatei gespeichert wird.
Je höher der Wert unter Farbmenge, desto mehr Farbpixel sind
erforderlich. Gültige Werte liegen zwischen 1 und 200.
Farbschwellwert: Hierbei handelt es sich um den Sättigungsgrad einer
Farbe (z. B. Hellblau im Vergleich zu Dunkelblau), der in die Berechnung
der Farbmenge einfließen soll. Ein höherer Wert bedeutet, dass eine
kräftigere Farbe benötigt wird. Gültige Werte liegen zwischen 0 und 100.
Ermitteln: Diese Option ermöglicht es Ihnen, die erforderlichen
Einstellungen durch Scannen von typischen Farbdokumenten zu
berechnen. Legen Sie vor dem Auswählen von Ermitteln mindestens
fünf typische Farbdokumente in das Einzugsfach ein. Die Dokumente
werden gescannt und analysiert, um die empfohlene Farbmenge zu
bestimmen.
HINWEIS: Diese Schieberegler für die Farbmenge und den
Farbschwellwert werden automatisch angepasst. Wenn
diese Werte für die zu scannende Dokumentserie nicht die
gewünschten Ergebnisse bringen, müssen Sie den
Farbschwellwert unter Umständen manuell einstellen.
A-61639_de August 2013