12. Umwelthinweise und Entsorgungsangaben
Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Geräte unterliegen der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU. Alle Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen getrennt vom
Hausmüll über dafür staatlich vorgesehene Stellen entsorgt werden. Mit der
ordnungsgemäßen Entsorgung des alten Gerätes vermeiden Sie Umweltschäden
und eine Gefährdung der persönlichen Gesundheit. Weitere Informationen zur
Entsorgung des alten Gerätes erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, beim
Entsorgungsamt oder in dem Geschäft, in dem Sie das Gerät erworben haben.
Führen Sie auch die Verpackung einer umweltgerechten Entsorgung zu.
Kartonagen können bei Altpapiersammlungen oder an öffentlichen Sammelplätzen
zur Wiederverwertung abgegeben werden. Folien und Kunststoffe des
Lieferumfangs werden über Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen eingesammelt
und umweltgerecht entsorgt.
Beachten Sie die Kennzeichnung der Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Nummern (b)
mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Entsorgung von Batterien
Denken Sie an den Umweltschutz. Verbrauchte Batterien gehören nicht in den
Hausmüll. Sie müssen bei einer Sammelstelle für Altbatterien abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass Batterien nur im entladenen Zustand in die
Sammelbehälter für Geräte-Altbatterien gegeben werden dürfen. Kleben Sie zur
Vorsorge gegen Kurzschlüsse bei nicht vollständig entladenen Batterien die
Kontakte mit Klebeband ab.
13. Konformitätsvermerke
Dieses Gerät entspricht hinsichtlich Übereinstimmung mit den grundlegenden
Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der EMV-Richtlinie
2014/30/EU, der Richtlinie für Niederspannungsgeräte 2014/35/EU sowie der
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
Die
heruntergeladen werden:
www.targa.de/downloads/conformity/304245.pdf
vollständige
EU-Konformitätserklärung
SilverCrest SHLF 2000 C1
kann
unter
folgendem
Deutsch - 21
Link