GARANTIEGEBER
Swegon ILTO Oy
Asessorinkatu 10, 20780 S:t Karins.
GARANTIEZEIT
Ab Kaufdatum wird eine Garantie von zwei (2) Jahren gewährt.
UMFANG DER GARANTIE
Die Garantie umfasst in der Garantiezeit entstehende Fehler, die dem Hersteller gemeldet oder von diesem oder seinem Vertreter
festgestellt werden und die Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler sowie Folgefehler am Produkt selbst betreffen. Die oben
genannten Fehler werden behoben, indem das Gerät wieder funktionstauglich gemacht wird.
ALLGEMEINE GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN
Die Verantwortung des Garantiegebers ist auf diese Garantiebedingungen begrenzt und die Garantie umfasst keine Eigentums- oder
Personenschäden. Mündliche Absprachen über diese Garantiebedingungen hinaus besitzen keine Gültigkeit.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IM RAHMEN DER GARANTIE
Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt unter normalen oder vergleichbaren Bedingungen für den vorgesehe-
nen Zweck verwendet wird und dass die Bedienungsanleitung beachtet wurde.
Die Garantie umfasst keine Schäden, die verursacht wurden durch:
- Transport des Produkts
- unachtsame Verwendung oder Überbelastung des Produkts
- Nichtbeachtung der Anleitungen für Installation, Betrieb, Wartung und Pflege
- falsche Installation oder falsche Platzierung des Produkts
- Umstände, für die der Garantiergeber nicht verantwortlich ist, wie große Spannungsschwankungen, Blitzeinschlag, Brand oder
andere Unglücksfälle
- Reparaturen, Instandhaltung oder Konstruktionsänderungen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt wurden
- die Garantie umfasst ebenfalls keine für die einwandfreie Funktion unerheblichen Fehler, beispielsweise Kratzer auf der Oberfläche.
- Teile, die durch Gebrauch und normale Abnutzung einem größeren Fehlerrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise Lampen, Glas-,
Porzellan-, Papier- und Kunststoffteile sowie Sicherungen, sind nicht in der Garantie eingeschlossen.
- Die Garantie gilt nicht für Einstellungen, Informationen zur Anwendung, Pflege, Service oder Reinigung, die normalerweise in den
Anleitungen beschrieben werden oder Arbeiten, die vom Anwender fehlerhaft oder unter Nichtbeachtung der Warn- und Installati-
onsanleitungen ausgeführt wurden, bzw. Folgeschäden daraus.
RECHNUNGSLEGUNGEN WÄHREND DER GARANTIEZEIT
Der autorisierte Servicepartner stellt dem Kunden keine Rechnungen für Reparaturen, ausgetauschte Teile, für die Reparatur notwen-
dige Transporte oder Reisekosten, die unter die Garantie fallen.
Dies setzt jedoch voraus, dass:
- die defekten Teile dem autorisierten Servicepartner ausgehändigt werden.
- die Reparaturen zur normalen Arbeitszeit begonnen und ausgeführt werden. Für eilige Reparaturen oder Reparaturen, die außer-
halb der normalen Arbeitszeit ausgeführt werden, darf der autorisierte Servicepartner jedoch Zusatzkosten in Rechnung stellen.
Wenn der Fehler zu gesundheitlichen Risiken oder deutlichen wirtschaftlichen Nachteilen führt, wird der Schaden jedoch ohne
Berechnung von Zusatzkosten unmittelbar behoben.
- Dienstfahrzeuge oder allgemeine Transportmittel, die laut Fahrplan verkehren (als allgemeine Transportmittel gelten nicht Boote,
Flugzeuge oder Schneefahrzeuge) können für die Reparatur des Produkts oder den Austausch fehlerhafter Teile verwendet werden.
- Demontage- und Montagekosten für fest montierte Ausrüstungen am Einsatzort als normal angesehen werden.
WENN EIN FEHLER AUFTRITT
Wurde während der Garantiezeit ein Fehler entdeckt, muss der Kunde dies unverzüglich seinem Händler oder einem autorisierten
Servicepartner (www.swegonhomesolutions.de) melden oder den Fehler mit seinen Kontaktangaben im Feedback-Formular unter
www.casahelp.fi hinterlassen. Dabei ist anzugeben, um welches Produkt es sich handelt (Produktmodell, Typenbezeichnung in der
Garantiekarte oder auf dem Typenschild, Seriennummer). Die Art des Fehlers sowie die Umstände, unter denen der Fehler aufgetre-
ten ist, sind möglichst genau zu beschreiben. Besteht die Gefahr, dass der Fehler Folgeschäden für die Umwelt auslöst, ist das Gerät
sofort abzuschalten.
Eine Voraussetzung für Garantieansprüche ist, dass der Hersteller oder sein Vertreter vor der Reparatur die Möglichkeit erhält, den
Fehler zu besichtigen, für den die Garantie in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus muss der Kunde ausreichend nachweisen,
dass die Garantie gültig ist (Kaufbeleg, Quittung). Garantieansprüche verfallen nach Ablauf der Garantiezeit, wenn sie nicht vorher
schriftlich geltend gemacht wurden.
Swegon ILTO Oy, Asessorinkatu 10, FIN-20780 S:t Karins, www.swegonhomesolutions.de
Änderungen vorbehalten.
Garantiebedingungen
W3.240816
www.swegonhomesolutions.de
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