9 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
9.1
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Sämtliche Hersteller-/Montagebetriebe für elektrische Geräte, die "eine vollstän-
dige, interne Standardfunktion haben und als einzelnes, für den Endanwender
vorgesehenes Gerät auf den Markt gebracht werden", müssen die EMV-Richtlinie
89/336/EWG erfüllen.
Für den Hersteller-/Montagebetrieb gibt es drei Wege, um die Einhaltung nachzu-
weisen:
9.1.1
Eigenbestätigung
Eine Erklärung des Herstellers, dass die für die elektrische Umgebung, für welche
das Gerät vorgesehen ist, geltenden europäischen Normen eingehalten wurden. In
der Herstellererklärung dürfen nur Normen angeführt werden, die offiziell im Official
Journal of the European Community veröffentlicht worden sind.
9.1.2
Technische Konstruktionsbeschreibung
Für das Gerät kann eine technische Konstruktionsakte erstellt werden, die dessen
EMV-Kenndaten beschreibt. Diese Akte muss von einer 'kompetenten Körper-
schaft' genehmigt werden, die von der zuständigen europäischen Regierungs-
organisation bestellt wurde. Dieses Verfahren gestattet die Verwendung von
Normen, die sich noch in Vorbereitung befinden.
9.1.3
EMV-Typprüfzertifikat
Dieses Verfahren ist nur auf Geräte der Funk-Fernmeldetechnik anwendbar. Alle
MICROMASTER 420-Geräte sind hinsichtlich Einhaltung der EMV-Richtlinie
zertifiziert, wenn sie gemäß den Empfehlungen aus Kapitel 2 installiert wurden.
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Ausgabe 12/01
MICROMASTER 420
Betriebsanleitung
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