12. Garantie
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Weinmann garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kauf-
datum, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei
von Mängeln ist. Bei Produkten, die laut Kennzeichnung einen
kürzeren Haltbarkeitszeitraum als zwei Jahre haben, endet die
Garantie mit Ablauf des auf der Verpackung oder
Gebrauchsanweisung angegebenen Verfallsdatums.
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Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage
eines Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und Kaufdatum ergeben.
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Wir gewähren keine Garantie bei:
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Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
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Bedienungsfehler
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unsachgemäßem Gebrauch oder unsachgemäßer Behandlung
–
Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in das Gerät zu
Reparaturzwecken
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höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw.
–
Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei
Rücksendungen
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nicht durchgeführter Wartung
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Betriebsbedingter Abnutzung und üblichem Verschleiß.
Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten:
–
–
–
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Nichtverwendung von Originalersatzteilen
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Weinmann haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei leicht fahrlässi-
ger Verletzung von Leib oder Leben.
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Weinmann behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl den Man-
gel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kauf-
preis angemessen herabzusetzen.
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Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir nicht die
Kosten für den Hin- und Rücktransport.
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Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unbe-
rührt.
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