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Betriebsanleitung; Beschreibung; Grundsätzliche Daten; Vorschriften - bruns B2K-28 Installation Und Betriebsanleitung

Kaminheizkessel
Inhaltsverzeichnis

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8. Betriebsanleitung

8.1 Beschreibung

Bruns Kessel B2K/28 sind offene Kamin-Heizkessel nach
DIN in Ausrüstung mit Durchflußbatterien für die
thermische Ablaufsicherung und ausschließlich für die
Verfeuerung von Holzbrennstoffen geeignet.
Der Kamin-Heizkessel kann (wahlweise mit oder ohne)
werksseitig mit einer einflügeligen Glas-Schutztür
ausgerüstet werden.
8.2 Grundsätzliche Daten
Der zulässige Betriebsdruck beträgt 3 bar.
Die zulässige Betriebstemperatur beträgt 100 EC.
Der zulässige Betriebsüberdruck der Kupferwendel der
thermischen Ablaufsichrerung (Durchflußbatterie) beträgt
10 bar. Das Thermoventil wird drucklos der Kupferwendel
vorgeschaltet!

8.3 Vorschriften

Ist die Heizungsanlage mit tiefliegendem Druckaus-
dehnungsgefäß oder mit hochliegendem Ausdehnungsgefäß,
daß aber nur eine Ausdehnungsleitung besitzt, ausgestattet,
müssen folgende Bedingungen erfüllt bzw. beachtet werden:
1. Der Kamin-Heizkessel darf nur mit einem Durchfluß-
Wasserwärmer ausgerüstet sein, der dem Zwecke der
thermischen Ablaufsicherung erfüllt.
2. Der Kamin-Heizkessel darf nur mit einer höchsten
Vorlauftemperatur von 90 EC betrieben werden. Die
thermische Absicherung muß auf 95 EC erfolgen.
3. Der Kamin-Heizkessel muß mit einem Sicherheitsventil
ausgerüstet sein.
4. Der Kamin-Heizkessel muß mit einem Ausdehnungsgefäß
ausgerüstet sein, wenn zwischen Ausdehnungsgefäß der
Heizungsanlage und Kamin-Heizkessel Mischer und
sonstige Absperrvorrichtungen eingebaut sind. Der Inhalt
des Ausdehnungsgefäßes ist abhängig von der
Gesamtanlage. Die Größe ist entsprechend auszulegen.
5. Der für den Brauchwassererwärmer zur Verfügung
stehende Fließdruck muß auch bei geöffnetem Thermoventil
mindestens 2 bar betragen.
Sofern der Wasserleitungsdruck unter 2 bar abfällt, z. B.
Stromausfall bei Eigenwasserversorgung, muß der Kamin-
Heizkessel sofort außer Betrieb
genommen werden.
6. Zwischen Brauchwassererwärmer und thermischen
Ablaufsicherungen dürfen keine Durchflußmengenbegrenzer
eingebaut sein.
7. Als thermische Ablaufsicherung darf nur ein
bauteilgeprüftes Ventil Verwendung finden, das folgende
Anforderungen erfüllt:
Ansprechtemperatur 95EC Durchflußleistung bei einer
Fühlertemperatur von 110 EC und einem Differenzdruck am
Thermoventil von 1 bar mindestens 1.000 kg/h
Die Beschaffung und der sachgemäße Einbau des
erforderlichen Thermoventils ist Pflicht der Installa-
tionsfirma
8. Der Kamin-Heizkessel muß sich einwandfrei entlüften
können.
Kann die Luft nicht ins Heizungssystem entweichen, muß
ein automatisch wirkendes Entlüftungsventil am höchsten
Punkt des Kaminheizkessels eingebaut sein.
9. Der Betreiber ist verpflichtet, den Brauchwasserbereiter
mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen
überprüfen zu
lassen. Hierbei muß gegebenenfalls der Brauchwas-
serbereiter von Kesselstein und Schmutzwasser gereinigt
werden. Außerdem muß das Thermoventil hierbei auf seine
Funktionsfähigheit überprüft werden. Wenn vorstehende
Bedingungen nicht erfüllt sind, darf der Kamin-Heizkessel
nicht in Betrieb genommen werden. Ein deutlich sichtbar
angebrachtes Warnschild muß auf dieses Verbot hinweisen.
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