8. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der
europäischen Richtlinien 2002/96/EG und
2006/66/EG in nationales Recht gilt
folgendes: Elektrische und elektronische
Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektroni-
sche Geräte sowie Batterien am Ende ihrer
Lebensdauer an den dafür eingerichteten,
öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufs-
stelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem
Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der
Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit
der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung
oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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